Zentrale Waffenaufbewahrung – Folge 873

Von , 11. Januar 2014 18:20

Am 29.12.2013 wurde eine Pressemitteilung des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Uli Sckerl (B90/DIE GRÜNEN) veröffentlicht, in der er seinen Unmut darüber zum Ausdruck brachte, dass die große Koalition in Berlin keine weiteren Schritte zur Verschärfung des Waffenrechts in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hätte.
Aufhänger seiner Empörung waren hier zwei Punkte:

  1. Es kämen immer wieder Menschen durch Schusswaffen ums Leben.
  2. Niemand konnte bisher erklären, warum Sportschützen ihre Waffen zu Hause lagern müssen.  

Der 1. Punkt wird immer wieder angeführt. Und immer wieder wird dabei von den Verbotsbefürwortern die Tatsache unterschlagen, dass zum Einen die Zahl der Schusswaffentoten in Deutschland seit Jahren rückläufig ist und zum Anderen, dass hierbei fast immer eine illegal nach Deutschland verbrachte Schusswaffe missbraucht wurde, für die der Täter auch keine entsprechende behördliche Besitzerlaubnis hatte. Die Zahlen hierzu können im Bundeslagebild Waffenkriminalität des BKA nachgelesen werden.

Der 2. Punkt ist es aber, der hier Heute der Themenschwerpunkt des Blogeintrag werden soll.
Wörtlich hat Herr Sckerl im Landtag folgendes gesagt:

Bisher hat niemand erklären können, was diese gefährlichen Waffen zu Hause zu suchen haben

Die Debatte um eine Zentrallagerung der Sportwaffen von Sportschützen begann bereits 2009, als die Verschärfung des Waffenrechts für B90/DIE GRÜNEN nicht weit genug ging. Diese mündete im Bundestag in einer Gesetzesvorlage von B90/DIE GRÜNEN vom 16.6.2010 mit der Drucksache 17/2130. Später dann wurde am 9.11.2011 dann noch mit der Drucksache 17/7732 ein weiterer Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der zum Ziel hatte bestimmte halbautomatische Langwaffen aufgrund ihres Aussehens für den privaten Waffenbesitz zu verbieten.

Am 21.05.2012 gipfelte die Debatte um eine Zentrallagerung von Sportwaffen dann in einer Expertenanhörung vor dem Innenausschuss des Bundestags. Genaueres hierzu kann hier unter diesem Link nachgelesen werden.
Hier kurz zusammengefasst das Ergebnis: Die gefragten Experten lehnten eine Zentrallagerung von Schusswaffen rundheraus ab.

Beide Gesetzesvorlagen von B90/DIE GRÜNEN wurden am 22.03.2013 durch die schwarz/gelbe Regierungskoalition und den Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt. Das hält aber die Vertreter von B90/DIE GRÜNEN anscheinend nicht davon ab immer noch nach einer zentralen Lagerung von Sportwaffen zu verlangen.

Um jetzt auf die oben zitierte Aussage von Herrn Sckerl zurück zu kommen: Hier noch einmal die Argumente gegen eine zentrale Lagerung von Sportwaffen:Eine zentrale Lagerung von Waffen schafft nur Anreize für Kriminelle, vermehrt zum Zwecke der Bewaffnung in Schützenhäusern einzubrechen.

  1. Die Schützenhäuser liegen auf Grund des Schutzes vor Lärmemissionen fast alle außerhalb geschlossener Ortschaften, zum Teil sogar in Waldstücken. Hier bieten sich für Kriminelle ideale Voraussetzungen, sind sie bei ihrer Tat völlig ungestört vor Nachbarn, die sie evtl. beobachten könnten. So wurde z.B. zwischen dem 15. und 16.02.2012 in das Schützenhaus des Schützenvereins Metzingen eingebrochen und gezielt Kurzwaffen gestohlen. Klick zum Bericht Der jüngste Einbruch in einem Schützenhaus geschah zwischen dem 29. und 30.12.2013 in Dillingen. Hier wurden glücklicherweise keine Schusswaffen erbeutet. Klick zum Bericht

  2. Ungeachtet der Tatsache, dass für viele Schützenvereine ein Umbau, Anbau oder Neubau mit dem Ziel, Räumlichkeiten zur zentralen Lagerung von Sportwaffen zu schaffen, bautechnisch gar nicht möglich ist, so ist es ausnahmslos allen Vereinen gar nicht möglich solche Vorhaben zu finanziell stemmen. Ein Großteil der Vereinsbeiträge wird in die laufenden Kosten und die Instandhaltung der Schießstände investiert, will man als Schießsportverein nicht seine Genehmigung für den Schießbetrieb verlieren und für seine Mitglieder attraktiv bleiben.

  3. Bei einer Zentralen Waffenlagerung ist die Gefahr groß, dass das erste Opfer der Waffenwart ist. Klick – Dreifach-Mord von Genthin

  4. Das Sportschießen beschränkt sich nicht nur auf das abfeuern einer Sportwaffe auf dem Schießstand. Hier ist auch die Reinigung, Wartung und das Tuning einer Sportwaffe von entscheidender Bedeutung im Schießsport. Dazu muss der Sportschütze jederzeit Zugriff auf seine Sportwaffen haben. Da Sportschützen mit mehreren unterschiedlichen Waffen trainieren, die alle unterschiedlich aufwändig zu reinigen sind, ist der Zeitaufwand hierfür teilweise sehr groß. Die Reinigungsarbeiten im Schützenverein durchführen zu müssen ist von daher z.B. für einen berufstätigen Familienvater zeitlich nicht möglich. Jeder, der einmal eine Waffe zerlegt und intensiv gereinigt hat, weiß, dass hierfür sehr viel Platz benötigt wird. Daher ist es bei allen Waffenbesitzern üblich, dass sie sich zu Hause einen kleinen Raum bzw. Kellerraum eingerichtet haben, in welchem sie ihre ganzen Utensilien für den Schießsport lagern, die Sportwaffen gereinigt und repariert werden und in welchem auch ihre Waffenschränke stehen.

  5. Jeder, der gewissenhaft dem Schießsport nachgeht, wird zu Hause mit seiner Waffe Trockentraining betreiben. Hierzu werden mit speziellen Dummie-Patronen Bewegungsabläufe zum Laden und Nachladen, Zielen und verschiedene Anschlagspositionen trainiert.

  6. Irgendwann muss jeder einmal mit seiner Waffe zum Büchsenmacher. Das macht es erforderlich, dass der Sportschütze zu den allgemein üblichen Geschäfts- und Ladenöffnungszeiten mit seiner defekten Sportwaffe zum Büchsenmacher gehen kann.

  7. Nicht selten nimmt man weite Strecken für die Wettkampfteilnahme auf sich, was eine Übernachtung am Austragungsort erforderlich macht. Wie soll die Ausgabe der Sportwaffen geregelt werden? Ist es zumutbar, das der Waffenwart mitten in der Nacht hinaus zum Schützenhaus kommt, um dann dort die Waffe(n) an den Sportschützen heraus gibt bzw. bei der Rückkehr dann wieder in Empfang nimmt? Was passiert, wenn die Waffen nicht zurückgegeben werden können, weil der Waffenwart selbst gar nicht erreichbar ist? Ungeachtet der anderen Argumente gegen die zentrale Waffenaufbewahrung werden hier zusätzliche Probleme im Rahmen der Aus- und Rückgabe von Waffen geschaffen, die es mit der dezentralen Waffenaufbewahrung zu Hause gar nicht gibt.

  8. Die Waffe, die der Sportschütze, aber auch der Sammler legal besitzt, stellt sein Eigentum dar. Als solches ist es das gute Recht eines jeden Waffeneigentümers, jederzeit Zugriff auf sein Eigentum zu haben.

  9. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber über die darauf eingetragenen Schusswaffen die tatsächliche Gewalt auszuüben. Eine Zentrallagerung von Sportwaffen verwehrt einem Sportschützen das Recht, jederzeit im Rahmen der durch ein Bedürfnis begründeten und ihm persönlich erteilten behördlichen Erlaubnis, Zugriff auf sein Eigentum zu erlangen. Damit steht die zentrale Lagerung dem behördlichen genehmigten Besitz einer Sportwaffe entgegen. Dem Sportschützen wird hier ferner die Fähigkeit abgesprochen, verantwortungsvoll mit ihm anvertrauten Gegenständen umzugehen. Dem Sportschützen, der selbst z.B. aktiver Soldat, Polizist, Firmenchef, Akademiker, Arzt oder auch Beamter ist und eine Säule unserer Gesellschaft und des Staates darstellt, wird von Seiten des Gesetzgebers das Misstrauen ausgesprochen.

Wie schon weiter oben erwähnt, ist die Debatte um das Für und Wieder einer zentralen Aufbewahrung seit mittlerweile fünf Jahren im Gange.
Immer wieder meldet sich ein Politiker von B90/DIE GRÜNEN zu Wort und fordert Zentrallager für Sportwaffen. Und immer wieder werden auf die gleichen Forderungen die gleichen Gegenargumente erwidert. Mittlerweile stellt sich die Frage, wie kompetent die Mitarbeiterstäbe solcher Politiker sind. Als Politiker hat man nicht immer die Zeit sich ausführlich über ein Thema, das kein Kernpunkt seiner eigenen politischen Arbeit ist, zu informieren. Hier ist man auf seinen Mitarbeiterstab angewiesen, der zu solchen Themen Recherchen anstellt und das Für und Wieder zusammenstellt.
Wie kompetent ist aber dann ein Mitarbeiterstab, wenn, wie in diesem Fall, das Thema bereits auf Bundesebene behandelt und im Bundestagarchiv dokumentiert wurde, dieser nicht die Notbremse zieht und seinen Chef davor warnt, das er sich bei diesem Thema eine blutige Nase holt?
Oder hat da Jemand aus dem Mitarbeiterstab von Herrn Sckerl versucht die Notbremse zu ziehen, wurde aber letztendlich dann doch ignoriert?

Auf jeden Fall wird es im weiteren Verlauf des Jahres 2014 bestimmt noch zwei weitere Folgen zur zentralen Waffenaufbewahrung geben.

3 Antworten für “Zentrale Waffenaufbewahrung – Folge 873”

  1. Martin Schwingenheuer sagt:

    Ein hochrangiger Wallstreet Experte empfiehlt den Amerikanischen Bürgen sich einen Notkoffer inklusive Schusswaffe und Munition zuzulegen In Englisch:!http://washingtonexaminer.com/be-prepared-wall-street-advisor-recommends-guns-ammo-for-protection-in-collapse/article/2541205
    In diesem Zusammenhang bitte ich dieses zu lesen:
    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/wirtschaft-und-finanzen/j-d-heyes/finanzautor-von-forbes-empfiehlt-schusswaffen-und-munition-zur-vorbereitung-auf-den-wirtschaftskolla.html;jsessionid=FC3C05B106450E74B2FC693955FC9057
    Im Gegensatz zu dem”Grünen Sack”, der uns die Waffen nehem will!Diese pädophile Verbotspartei kämpft definitiv GEGEN den Bürger…
    Schönen Sonntag:

  2. Arne sagt:

    Das ist eine lange und ausführliche Erklärung, die alles wiederholt, was der interessierte Leser seit langem bereits weiß.
    Die Kurzform lautet: Uli Sickerl ist einfach doof!
    Und es wird in 100 Jahren nicht funktionieren, einer ideologischen Auseinandersetzung mit sachlichen Argumenten und Fakten zu begegnern.

  3. Die unendliche Geschichte …

    Aber macht es tatsächlich Sinn, mit derart verbohrten Ideologen zu diskutieren? Ich habe das größtenteils aufgegeben. Wenn ich merke, daß das Gegenüber sachlichen und logischen Argumenten nicht zugänglich ist, dann lasse ich es sein.

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