Waffen in der Schweiz

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Von , 31. August 2011 01:01

Schweizer Bundesrat

Das zeigt sich besonders deutlich bei den Angriffen auf unsere Waffentradition.
Immer wieder wird versucht, den privaten Waffenbesitz einzuschränken.
Immer wieder gibt es politische Vorstöße, dem Bürger seine Waffen wegzunehmen.
Sollten solche Bestrebungen Erfolg haben, wird der Schweiz ein ganz wichtiger Teil ihres
Staatsgedankens amputiert.

Der Schweiz ist das Oben und Unten anderer Länder fremd: Kein Adelsstand, keine Beamtenelite, kein Berufsoffizierskorps prägte unsere Geschichte, verkörperte den Staat und vertrat oder vertritt ihn obrigkeitlich gegenüber dem Bürger und Steuerzahler.
Aus diesem Grund brauchte sich unsere Regierung nie vor einer bewaffneten Bürgerschaft zu fürchten, denn Bürgerschaft und Regierung sind eins.
Das dagegen Zwangsstaaten dem Bürger keine Waffen zugestehen, ist nicht verwunderlich;
ein Alleinherrscher will nur seine Getreuen Waffen tragen lassen.

Das Modell Schweiz ist anders, es ist demokratischer, es ist freiheitlicher. Es gibt keinen
Gegensatz Staat – Bürger. Der freiheitliche Staat, das ist unser gemeinsames Projekt.
Der Staat, das sind die Bürger. Wir Bürger, wir sind der Staat.
Wir, das Volk, wir sind der Souverän. Und deshalb ist es gar nicht anders möglich, als dass der Souverän auch die Waffen trägt und letztlich die Rückversicherung dieser Ordnung abgibt.

Der Bürger ist der Souverän und der Souverän ist Bürger.
Diese Gleichung gehört zum Wesen unseres Staates. Wer jetzt einwendet, der bewaffnete Bürger sei gefährlich, sei ein Risiko, der spricht ihm die Selbstverantwortung ab. Und konsequent weiter gedacht führt dieses Misstrauen gegenüber dem Volk in den totalen Verbots- und Verwaltungsstaat, wie in Deutschland.

Wer dem Bürger die Waffe weg nimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat
übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage erstrecken.
Warum soll jemand, dem nicht einmal die verantwortungsvolle Handhabung eines Gewehrs oder einer Pistole zugetraut wird, über unseren gemeinsamen Weg in die Zukunft mit entscheiden können?
Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes
befinden können?
Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung.

Der freie Mann trägt Waffen!

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Von , 29. August 2011 02:23

Von Lutz Möller
http://lutz-moeller-jagd.de

Sonst wäre er kein freier Mann! Ein jeder stehe für sich und seine Lieben ein. Das kann ihm niemand abnehmen, kein Staat, keine Versicherung. Die Freiheit, sich selbstbestimmt zu entfalten, fällt nicht als Gnadengeschenk vom Himmel, sondern kann immer nur selbst erworben werden. Das nimmt dem Volk keiner ab, Staat und Politik schon gar nicht.

Sagt die deutsche Obrigkeit, sie stünde für unsere Freiheit und Sicherheit ein, lügt sie uns frech an. Das Gegenteil ist der Fall!

Jedes Gesetz schränkt Freiheit ein. Jede Steuer raubt Freiheit. Der Staat frißt sich zunehmend in die Gesellschaft. Von etwa 38 Millionen Werktätigen hat der Staat in Deutschland bereits 8 Millionen Beamte oder Angestellte unter Befehlsgewalt. Die essen sein Brot. Die hören auf sein Kommando.

Das war nicht immer so. Das deutsche Kaiserreich begnügte sich mit 400.000 Beamten. Wann wurden wir wohl mehr von der Obrigkeit mit Vorschriften, Genehmigungsanträgen, Verwaltungsakten belästigt. Damals oder heute? Zur Gründerzeit um 1900, als Bevölkerung und Städte wie Pilze nach dem Regen wuchsen, begnügte sich die aufstrebende Stadt Köln für den Baubereich mit 12 Mann. Heute steht die Stadt, die Bevölkerung schrumpft, aber 1.200 Beamte und Angestellte belästigen Bauwillige, fordern Gebühren und Gehalt. Wann war einfacher zu bauen, damals oder heute? Wann war also Wohnraum einfacher und billiger herzustellen? Damals oder heute?

Fernsehen, Presse und Rundfunk werden vorwiegend von derselben Gruppe wie der Staat bestimmt. Wir deutsches Volk sollen durch ewige Wiederholung beeinflußt werden. Die Herrschenden wollen Untertanen, nicht Freie. Die SPD sagt, sie wolle die Gesellschaft gestalten. Das bedeutet nicht wir, sondern die Partei will bestimmen, was für du tun sollst. Das dazu erforderliche Verhältnis von Partei und Volk ist also eines von Befehl und Gehorsam. Freiheit ist anderes.

SPD und Grüne und Teile der CDU-CSU (Beckstein) beschlossen ein neues Waffengesetz, daß von den Waffenträgern außerhalb des Staates ein Bedürfnis fordert. Der Staat selbst hingegen bewaffnet sich ohne große Umstände. Das gilt nicht nur für Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll und Polizei, sondern auch ganz allgemein für alle obersten Bundes und Landesbehörden, einschließlich Bundesbank. Politiker kommen und gehen, Verwaltungen bleiben bestehen, sagen die Beamten. Für alle Fälle haben sich die obersten schon mal bewaffnet.

Das deutsche Waffengesetz verneint ein allgemeines Bedürfnis sich selbst zu schützen als Grund eine Waffe zu führen. Jeder der für sich und seinen Haushalt ein Waffe will, um sich gegen Verbrecher zu verteidigen, wird abschlägig bescheiden. Die Politprominenz nimmt sich allerdings davon aus. Die Kleinen begnügen sich mit einem für sie von den Behörden problemlos ausgestellten Waffenschein, den Großen bezahlen wir ausgebildete, bewaffnete Leibwächter. Wir bezahlen dafür die Steuern.

Das Bedürfnis sich zu schützen ist anzuerkennen. Öffentlich mit Gesicht und Namen Bekannte müssen sich schützen. John Lennon, Wolfgang Schäuble und Oskar La Fontaine stehen als Beispiele für Menschen, deren Bekanntheit Attentätern antrieb, die anzugreifen, zu verletzen oder gar zu töten.

Auch Otto Normalverbraucher will sich schützen. Auch er möchte keine Einbrecher dulden. Auch er möchte, weil er sich nicht wehren kann, gegenüber Verbrechern nicht klein beigeben, sich nicht demütigen, nicht beklauen oder verletzen lassen müssen. Er möchte Böse lieber mit der Pumpgun aus dem Haus treiben, oder flach auf den Boden legen, um dem Einbrecher unmißverständlich (denn nicht alle Einbrecher sprechen deutsch) klarzumachen: Hier ist mein Haus! Du hast hier nichts zu suchen! Wenn du hier mit bösen Absichten eindringst, wehre ich deinen Angriff mit allen Mitteln, auch wenn das dein Leben kostet, ab, bis du dein verwerfliches Ansinnen aufgibst! Ich opfere für die Freiheit besser dein Leben als meines. Da kenne ich keine Zweifel. Nur zu rufen ,,Halt oder ich schieße”, nützt allein nicht immer.

Das genau scheint unser Staat nicht zu wollen. Warum sagen Polizisten im Fernsehsehen in seltener Einfältigkeit ,,Gib dem Verbrecher was er will. Danach rufe uns.” Als ob die Polizisten dem Verbrecher selbst geben würden, was der wolle. Nein, die sind bewaffnet und können sich ggf. wehren. Allerdings sind bei den Verbrechen selten zugegen, sondern kommen erst hinterher. Gut, Verbrecher anschließen zu fangen ist auch wichtig. Das soll die Polizei meinetwegen gern gern tun. Wichtiger als Nachsorge aber ist Verbrechern erst gar keine Möglichkeit einzuräumen, überhaupt erst anderen Leuten an Gut oder Leben zu gehen. Seine Selbstbestimmung, Sippe, Gut, Leib, Leben, Ehre gegen freiheitsberaubende Angriffe zu verteidigen, kennzeichnet den freien Mann (Frau auch, obwohl die dafür gern auf ihren Beschützer hat).

Polizeisprecher fordern für die Polizei, bzw. den Staat, oft ein Gewaltmonopol. In Deutschland liegt das Gewaltmonopol aber beim Volk, nicht beim Staat, zumindest laut Grundgesetz. Obzwar damit zunächst politische Gewalt gemeint ist, bleibt auch die nur ein frommer Wunsch, solange das Volk nicht die Mittel hat, sich ggf. gewaltig durchzusetzen, nämlich bewaffnet. Aus zwei Gründen fordere ich also Waffen im Volk:

  • Das deutsche Volk braucht Waffen, um unmittelbar seine Selbstbestimmung, sein Gut, Leib und Leben zu schützen.
  • Das deutsche Volk braucht Waffen, um unmittelbar sein Gewaltmonopol gegenüber dem bewaffneten Staat zu sichern.

Sobald wir also dem Staat erlauben, Waffen nur als Sportgeräte oder zur Jagd zu gewähren und entsprechend gesetzlich beschränken zu lassen, wie durch das Neue 2002er Waffengesetz ohne Selbstverteidigungsbedürfnis, statt deren Eigenschaft als gewaltiges Mittel unsere Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten, eben als gefährliche Waffen, liefern wir unsere Sicherheit und Freiheit ans Messer, liefern wir uns auf Gedeih oder Verderb aus, erstens dem Staat und zweitens den Verbrechern. Den Unterschied zu machen ist im Ergebnis unwichtig, weil beide ein unbewaffnetes Volk ohne Gegenwehr im ersteren Falle übervorteilen können, oder im zweiten Falle gar wollen.

Ich will das nicht. Ich will mich erfolgreich wehren. Das ganze deutsche Volk soll sich wehren. Muskelkräftige Schlägerbanden sollen dem Einzelnen nicht länger überlegen sein. Sie sollen mit entschiedener und ggf. todbringender Gegenwehr rechnen müssen. Die Guten sind in der Überzahl. Lassen wir das die Bösen spüren, gewaltig, bewaffnet. Nur so weisen wir die Einsichtigen unter den Bösen in die Schranken oder die Uneinsichtigen ins verdiente Grab.

SPD, Grüne und CDU verneinen (laut Neuem WaffG) unser bewaffnetes Sicherheits- und Freiheitsbedürfnis.

Wissenswertes

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Von , 27. August 2011 21:18

Von Dr. Sven Dahl
http://www.pro-waffen.eu

Was mir in der Vergangenheit aufgefallen ist, ist die Tatsache das Waffengegener keinerlei Fakten parat haben um ihre nachweislich falschen Behauptungen auch zu belegen, es kommen immer wieder die gleichen Aussagen, die als Tatsachen dargestellt werden – mehr nicht. Wer sich damit nicht zufrieden geben möchte, dem habe ich hier mal verschiedene wissenschaftliche Studien oder sonstige neutrale Quellen aufgelistet:

1.) „European Sourcebook of Crime and Criminal Statistics“

Weist für die Schweiz die höchste Dichte an Schußwaffen in Privatbesitz aus und die tiefsten Mordraten in der EU. Es belegt wissenschaftlich, das kein direkter Zusammenhang zwischen der Anzahl der Waffen im Volk und der nationalen Mordrate besteht. Die Schweiz und die Niederlande haben eine nahezu identische Mordrate von etwa 11 Morden pro Millionen Einwohner – allerdings gibt es in der Schweiz in etwa 27.2 % der Haushalte Waffen, in den Niederlanden nur in 1.9 %.

2.) Dissertation des Kriminologe Prof. Dr. Franz Csaszar (Uni Freiburg)

Hat 1994 festgestellt, das Verschärfungen nur die rechtstreue Bevölkerung treffen, somit sinkt die Wahrscheinlichkeit einer bewaffneten Gegenwehr was wiederum die Kriminalität steigen läßt.

3.) FBI Crime Report (2007)

Die Kriminalitätsrate in den USA ist seit 2002 jährlich gefallen und nun auf dem niedrigsten Stand seit 1974. Das US-Justizministerium sprach von einem “knappen 30-Jahre-Tiefststand”. Seit 1991 sind die Gewaltverbrechen um 38 Prozent zurückgegangen, Mord ist auf dem tiefsten Stand seit 40 Jahren, kontinuierlich gesunken seit 1991 um insgesamt 43 Prozent. Die Anzahl an Schußwaffen ist aber massiv gestiegen.

4.) “Schußwaffendelikte in Österreich“ von Berhard Klob (Institut für Kriminologie Uni Wien)

„Als Ergebnis kann eindeutig festgestellt werden, dass die Verschärfung des Waffengesetzes im Jahr 1996 keinen Einfluss auf die Delikte des Waffengesetzes hatte. Wenn auch gerade nach der Einführung des WaffG 96 die Delikte nach dem Waffengesetz drastisch sinken, ist dies auf das zufällige Zusammentreffen mit der Beruhigung des Balkankonflikts zurückzuführen. Die Untersuchung hat offengelegt, dass vor allem ein großes Angebot an ohnehin schon illegalen Waffen die Zahlen zu den Delikten ansteigen lässt. Darüber hinaus hat selbst dieses Überangebot an illegalen Waffen keine Wirkung auf den Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung anderer Delikte gezeigt. Ebenso wenig hatte die Verschärfung des Waffengesetzes die Verwendung von Schusswaffen in irgendeiner Art und Weise beeinflusst…..Da somit einer der propagierten Hauptzwecke einer Verschärfung der Waffengesetze verfehlt wird, wundert es den kritischen Beobachter, dass es überhaupt eine Diskussion in diese Richtung gibt.“

5.) Studie des Center for Disease Control and Prevention (CDC) in Atlanta/Georgia

Forschte im staatlichen Auftrag im US-Gesundheitswesen über Krankheiten und Unfälle und wie man sie verhindern könnte. Drei Jahre lang haben sich 14 Experten einer speziellen Arbeitsgruppe mit 51 verschiedenen Studien rund um Schußwaffen, Kriminalität und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen auseinandergesetzt – am 3. Oktober 2003 schließlich mussten sie in ihrem vorläufigen Abschlußreport zugeben: Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Waffengesetze Gewalt verhindern können.

6.) Artikel der Gewerkschaft der Polizei

Verschärfungen des Waffengesetzes sind der falsche Weg und beheben das Problem nicht.

7.) Institut für Schulpädagogik Grundschuldidaktik der Universität München

Untersuchung an Kindern, die Schiessport betrieben.
Ergebnis: „keine erhöhte Gewaltdisposition gegeben. Der frühe Umgang mit Waffen verleitet auch nicht dazu, diese negativ einzusetzen.“

8.) Untersuchung von Prof. Dr. Dietmar Heubrock

Sportschützen und Legalwaffenbesitzer im allgemeinen erreichen bei Persönlichkeitstest in den meisten Persönlichkeitsdimensionen bessere Ergebnisse als nicht-Waffenbesitzer (u.a. weniger Depressivität, höhere Lebenszufriedenheit, niedrigere Aggressivität, höhere Gewissenhaftigkeit und ausgeprägtere  Werteausrichtung).

9.) Dr. John Lott (Ökonom und ehemaliger Forscher an der Yale University School of Law)

In seinem Buch “More Guns, Less Crime: Understanding Crime and Gun Control Laws” führte er seine Forschungsergebnisse aus und argumentiert:

“Es Bürgern zu erlauben, verdeckte Schusswaffen zu tragen, verhindert Gewaltverbrechen ohne unbeabsichtigte Todesfälle zu erhöhen.”

Er wies ferner nach, das negative Ereignisse mit Bezug auf den Gebrauch von Schusswaffen mehr Berichterstattung erhalten als Ereignisse, bei denen Leute Schusswaffen einsetzen um Verbrechen zu stoppen.

Bei einer Untersuchung von Berichten der New York Times aus dem Jahr 2001 fand Lott 104 Artikel mit Bezug auf den Gebrauch von Schusswaffen durch Kriminelle, insgesamt 50.745 Worte, hingegen nur 163 Worte in nur einem einzigen Artikel über den Gebrauch einer Schusswaffe durch einen Bürger zur Verteidigung. Ähnliche Resultate bei USA Today, die 5.660 Worte über den Gebrauch von Schusswaffen durch Kriminelle berichtete, jedoch nichts berichtete über den Gebrauch von Schusswaffen um Verbrechen zu stoppen; sowie bei der Washington Post, die dem kriminellen Gebrauch von Schusswaffen 46.884 Worte widmete und 953 Worte dem Gebrauch von Schusswaffen zu Verteidigungszwecken durch gesetzestreue Bürger.

Laut Paul Waldman, Associate Director des Annenberg Public Policy Center an der University of Pennsylvania, gäbe es “keinen Zweifel, dass es eine Voreingenommenheit in der Medienberichterstattung bei Themen mit Bezug auf Verbrechen und Schusswaffen gibt,” Mangel an Nachrichtenwert anscheinend nicht der entscheidende Faktor

In seinem neuesten Buch, “The Bias Against Guns: Why Almost Everything You’ve Heard About Gun Control Is Wrong”, versichert Lott jedoch, dass der angeblich geringe Grad an Nachrichtenwert nicht erklärt, warum die Establishment-Medien nicht darüber berichten, wenn an sich bereits berichtenswerte Verbrechen von bewaffneten Bürgern gestoppt werden.

“Meine Einschätzung ist, dass zum Beispiel verständlicherweise wenige Leute wissen, dass rund ein Drittel aller Schießereien in öffentlichen Schulen von Bürgern mit Schusswaffen gestoppt wurden, lange bevor die Polizei den Ort des Geschehens erreichen konnte,”

“Wenn man diese Fälle untersucht und Nachrichtenmeldungen über jene sucht, dann stellt man fest dass nur in rund einem Prozent oder weniger der Berichte über diese bestimmten Fälle erwähnt wird, dass eine Schusswaffe benutzt wurde um den Angriff zu stoppen.”

“Dieser Teil der Geschichte scheint systematisch in der Berichterstattung ausgelassen zu werden.”

Lott deutete auf einen Fall vom Januar 2003 an der Appalachian Law School in Virginia, bei dem der verärgerte Student Peter Odighizuwa drei Menschen erschossen hatte, bevor er von zwei bewaffneten Studenten überwältigt wurde. Unmittelbar nachdem sie Schüsse gehört hatten, rannten die Studenten Mikael Gross und Tracy Bridges zu ihren Fahrzeugen, holten ihre Handfeuerwaffen, kehrten zurück und richteten ihre Waffen auf Odighizuwa. Sie forderten den Angreifer auf, seine Waffe fallenzulassen; jener gehorchte und Studenten stürzten sich anschließend auf den Schützen und hielten ihn nach einem kurzen Handgemenge fest, bis die Polizei mehrere Minuten später eintraf.

Forderungen

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Von , 23. August 2011 02:20

Von Lutz Möller

Ordnungsrecht kann nicht Kriminalität abwehren, Waffenrecht keine Bluttat verhindern.
Das von 1938 bis 1972 gültige deutsche Waffenrecht war ähnlich freiheitlich, wie heute die Gesetze unser deutschsprachigen Nachbarn Österreich und Schweiz heute noch sind. Die 1972er Verschärfung aufgrund der RAF-Anschläge (Buback, Schleyer usw.) vervielfachte die Verwaltung ohne den illegalen Waffenmißbrauch zu beeinflussen. Die Verschärfung förderte Verdruß, nicht die Sicherheit. Die RAF als Denkmodell erledigte sich nach dem Zusammenbruch der ,,Utopie Sowjetunion“ nicht wegen des 1972er Waffenrechtes. Heute, nach 30 Jahren scharfem 1972 er Waffengesetz in Deutschland wird ein weitere Verschärfung 2002 genauso wenig öffentlich Sicherheit befördern wie das 1972 er WaffG, nur wieder mehr Kosten, Verwaltung und Verdruß erzeugen. Schlanker Staat ist anderes. Ordnungsrecht kann nicht Kriminalität abwehren.

Schützen- und andere Vereine leisten große Beiträge, Jugendliche im Heranwachsen in die gesellschaftlichen Vorgänge und Werte gute einzubinden.

Gerade die Vereine, Schützen- und andere, schmieden die Mitglieder und in der Jugendarbeit die Kinder, aufgrund gemeinsamer Anstrengungen, Erlebnisse und Erfolge so zusammen, das in dem sich ergebenen gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht immer durch wohlwollende Anteilnahme, Anerkennung oder Tadel, wenn erforderlich, die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens vermittelt, geübt und gelebt werden. Gelegentliche Ausreißer berühren die Gültigkeit dieser Regel keineswegs. Daß der böse Robert seit einem halben Jahr von der Schule geworfen war, ohne das sein Eltern etwas davon wußten, legt nahe, dessen Eltern wegen Verwahrlosung zur Rede zu stellen. Die Eltern sind ihrer Erziehungsaufgabe offensichtlich nur mangelhaft nachgekommen. Daß der Junge in seine Schützenverein auffällig unauffällig war, sollte uns allen Anreiz sein, mehr miteinander zu reden und auf eher Zurückhaltende und Verschlossene mit offen Händen und freiem Blick zuzugehen, um sie einzubinden, statt sie allein möglicherweise finsteren Träume zu überlassen, bis der Einsame seinen Gefühlsstau dann in solch verzweifelter Wahnsinnstat ohne Ausweg sinnlos entlädt.

Kriminalitätsvorsorge sind erträgliche gesellschaftliche Verhältnisse in denen jeder sein Auskommen findet, Leistung anerkannt wird und abweichendes Verhalten von ,,bekannten“ Beziehungspersonen geächtet wird. Genau das leisten Schützen- und andere Vereine.

Aufregung und Trauer nach der Bluttat ist angebracht. Trauer auch. Wieder mal statt zu denken sinnlos zu handeln nicht. Wann merkt unsere Politik endlich, was die Gesellschaft schon weiß: Die seit Jahrzehnten angewandte Methode jedes Problem, daß mindestens 2 Wochen die Schlagzeilen beherrscht, mit einem Gesetzt zu bedenken und dann das Gesetz zu vergessen, tagt nicht. Unsere Verwaltungen blicken in vielen Fällen durch den Regelwust schon gar nicht mehr durch. Die Finanzämter am wenigsten. Die Gerichte sind zumindest in den unteren Instanzen ebenfalls überfordert, sprechen daher im Ergebnis völlig willkürliche Urteile, die erst in höheren Instanzen, die sich vorrangig mit Rechtsfragen, statt mit Tatsachenfeststellung, wie die unterer, beschäftigen, geraderücken müssen. Unternehmen und Volk stöhnen unter der nutzlosen Regelungswut und den damit verbundenen Kosten, erzürnen sich an zu häufigen Fehlentscheidungen.

Unternehmen wandern in geeignetere Länder ab. Menschen wandern politisch ab. Beides ist für Deutschland nicht gut, weder wirtschaftlich noch politisch. Eine Gesellschaft in der man sich über die Grundwerte einig ist, auf deren Grundlage man sich dann trefflich über anstehenden Tagesaufgaben auseinandersetzt; eine Wirtschaft, die sowohl für leistungsstarke als auch für leistungsschwache hinreichend Möglichkeiten bietet zum allgemeine Wohlstand beizutragen, ohne durch übergroße Verwaltungs- und Abgabenlasten die einfachen Arbeit zu überteuern und damit die ungelernten Arbeiter vor die Tür zu setzten, gewähren Zustände die eine Erfurter Bluttat weniger wahrscheinlich machen, als heute.

Jugendlich sollen früh an den Sport herangeführt werden, wenn wir im olympischen Leistungsport mithalten wollen. Daher ist die Entscheidung Jugendlichen ab 10 Jahren Luftgewehrschießen ab 14 Jahren Kleinkalibergewehr zu schießen richtig; nur KK sollte auf 12 abgesenkt werden. Gerade das regelmäßige lehren und üben unter Aufsicht mit gelegentlichen Wettbewerben als großem Ereignis mit Lob oder Enttäuschung erzeiht Kinder in gesellschaftlich wertvollen Verhaltenweisen und Werten; ganz gleich ob nun die Mädchen reiten oder die Jungs schießen. Ehrenamtlich Ausbilder und vereine sollten gefördert werden.

Nicht der Hammer, sondern der Schmied verantwortet den (falschen) Schlag. Schließlich sollen Polizei und Soldaten ja auch weiter mit Waffen Gewalt ausüben; nur eben zu anerkannten Zwecken!

Der beabsichtigte Eingriff in Grundrechte aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar. Die geplanten zeitlichen Beschränkung des “Rechts auf Waffenhaltung” ist schränkt das Eigentum unzulässige ein. Verfassungsrechtlich bedenklich ist ebenso der für den Ablauf von 5 Jahren vorgesehene Wegfall des Erbrechtes. In den 30 Jahren der Geltung des bisherigen Waffengesetzes ist kein einziger Fall der mißbräuchlichen Nutzung einer ererbten Waffe bekannt geworden. Die lebenslang wiederkehrende Bedürfnisprüfung ‑auch für bereits erworbene Waffen – verletzt den Bestandschutz von Treu und Glauben. Die beabsichtigte Neuregelung des Jagdscheines entkleidet ihn durch die Hintertür seiner Aufgabe als “Erwerbsberechtigungsurkunde”. Als Jäger mit dem Jagdschein zwar im Handel zwar Waffen erwerben zu dürfen, aber erst bei der Anmeldung die Behörde entscheiden zu lassen, ob die Waffe “geeignet und erforderlich ist” und deshalb behalten werden darf, ist schlicht hirnrissig.

Daneben enthält die Novelle eine Reihe von Regelungen, die nur den bürokratischen Aufwand unerträglich erhöhen, jedoch keine durchgreifende Steigerung der öffentlichen Sicherheit erbringen werden. Beispielhaft sind insoweit zu nennen:

Zusammenfassung

Die Novelle soll Waffen rechtmäßig zu gebrauchen und kulturhistorisch bedeutsam zu sammeln in einer Weise reglementieren, die in einem völligen Mißverhältnis zu einem vorgeblichen, aber nicht zutreffenden, Sicherheitsgewinn steht. Vor den seltenen Fällen, in denen legale Waffenbesitzer später kriminell handeln (insbesondere bei Beziehungstaten), schützt kein noch so scharfes Waffengesetz das Opfer. Das kann sich allenfalls nur selbst in Notwehr schützen (bewaffnet übrigens besser als unbewaffnet)!

Die Polizeigewerkschaft behauptet fälschlich ein Gewaltmonopol des Staates. Tatsächlich geht in unserer deutschen Demokratie aber alle Gewalt vom Volke aus; der Staat ist nur sein Diener. Wie oft die Polizei ihre Waffen selbst mißbrauchte, steht in Waffengebrauch. Vertrauen in die Polizei, wie alle anderen staatlichen Stellen, sollte mit Kontrolle verknüpft bleiben. Ein Gegengewicht gegen die staatlichen Waffenträger ist notwendig um Mißbrauch zu beschränken.

Keine noch so zahlreiche und gewaltige Polizei kann flächendeckend rund um die Gewaltverbrechen verhindern. Selbst im ein Einzelfall besonders bewachte Personen können nicht beschützt werden (fragen Sie die Herrn Schäuble oder Lafontaine mal nach deren Erfahrungen mit Polizeischutz und Gewaltverbrechern). Der Staat mit allen Organen seiner geteilten Gewalt kann ggf. lediglich die Opfer rächen. Verhindern kann staatliche Gewalt Verbrechen nicht.

Genauso kann bloßes Ordnungsrecht, wie das Waffenrecht, kein Verbrechen verhindern.

Sowohl die bösen RAF-Attentäter der späten 60er wie der böse Robert heutiger Zeit wußten um die Verwerflichkeit von Mord oder Totschlag, deren Strafbarkeit und der allgemeinen staatlichen Verfolgung derartigen Tuns. Dennoch setzten sie sich über die gesellschaftlichen anerkannten Werte und staatlich strafbewehrten Verbote hinweg und mordeten. Zu glauben dermaßen entschlossene Täter würden durch bloßes Ordnungsrecht von scheußlichen Taten abzuhalten gewesen sein, ist Schreibtischdenken jenseits irgendeinem Bezug zum richtigen Leben. Auf solch dumme Gedanken können nur aktenverstaubte Menschen, die außer Verwaltung im Leben nichts kennengelernt haben, kommen. Überlassen wird denen nicht, unsere Freiheiten sinnlos zu beschneiden.

Wie in den meisten anderen Bereichen innerer Sicherheit läßt sich auch bei den Waffen kein Gesetzesdefizit sondern allenfalls ein Gesetzesvollzugsdefizit feststellen. Statt permanenter Überprüfung und intensiver Durchleuchtung der Persönlichkeit aller Waffenbesitzer wäre wichtiger, daß mit dem Waffenrecht beschäftigte Behördenpersonal kümmerte sich intensiv um die wenigen Fälle, in denen KONKRET begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und Antragstellern bestehen. Statt. mehr Sicherheit durch schärfere Gesetze zu versprechen, sollten die bisherigen Eingriffsregelungen bei hinreichenden Verdachtsmomenten konsequent angewendet werden.

… und früher

Wußten Sie daß zu Kaiser’s Zeiten, als Deutschland am größten (Land und Leute) sowie zur Zeit der industriellen Revolution und dem schnellen Anwachsen der Großstädte im ganzen Reich gerade mal 400.000 Hoheitsträger langten, das ganze Reich einschließlich unserer Kolonien zu verwalten? Kennen Sie die Zahl heute? Heute sind 8 Millionen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst damit beschäftigt Volk und Wirtschaft vorzuschreiben, wie wir zu leben haben. Von gut 32 Millionen Schaffenden ist das bereits jeder vierte. Zu Kaiser’s Zeiten lebte ich noch nicht. Aber ich frage mich, zu welcher Zeit in Deutschland zu leben wohl freiheitlicher war und auch so empfunden wurde.

Damals, als z.B. Köln am schnellsten wuchs, genügten dort gerade mal 12 Mann in der Bauabteilung. Heute wühlen dort es 1200 Mann durch selbstgeschaffenen Aktenberge. Was machen die heute besser? Wann war ein Haus zu bauen wohl schneller, einfacher und günstiger möglich? Damals oder heute? Als der Kölner Dom gebaut wurde, zweifellos eine große und anspruchvolle Aufgabe mit einem Ergebnis, das Jahrhunderte dasteht und sogar englische Bomber überlebte! gab es in Köln noch überhaupt kein Bauamt!

Ja wir müssen uns rühren! Sonst rauben uns die selbsternannten ,,guten Menschen“ jede Freiheit und verwalten bald alles, einschließlich uns insbesondere unser Geld. Schließlich beanspruchen unsere ,,Wohltäter“ gesicherte Versorgungsposten auf unser Kosten. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht. Wahrheit oder Sachlichkeit ranken dabei anscheinend nur noch ganz am unteren Ende der Werte.

Wie steht “Die Freiheit” zum legalen Waffenbesitz

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Von , 15. August 2011 02:28

Wie steht die neue Berliner Partei, „Die Freiheit“, zum legalen Waffenbesitz?
Folgende Position erreichte die dwj-Redaktion aus der Bundesgeschäftsstelle.

“Seit 2001 werden Waffengesetze immer weiter verschärft. Grund ist die Annahme, daß damit die Kriminalität zurück gehe. Ein Irrtum.

Ein Krimineller wurde zum Kriminellen, weil er sich nicht an Gesetze hält. Jemand aber, der keine Hemmschwelle bezüglich Gewalt, Raub oder Morddelikten aufweist, wird auch bestehende Waffengesetze nicht respektieren. Darüber hinaus steigt mit schwindender Verteidigungsfähigkeit des Bürgers die Attraktivität von Verbrechen: durch die Monopolisierung des Waffenbesitzes zugunsten Krimineller sinkt die Hemmschwelle für Raubüberfälle und Einbrüche, was sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik widerspiegelt. So Stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche verglichen mit dem Vorjahr von knapp 113.000 auf 121.000 an und die der Tageswohnungseinbrüche von 48.000 auf 51.000.

Besonders deutlich wird es, wenn man die Zahlen mit Zeiten vor der Verschärfung des Waffenrechts vergleicht. Am 1. Januar 2000 trat in der Schweiz das neue Waffengesetz in Kraft, in dessen Folge es zu einem deutlichen Anstieg der Gewaltkriminalität kam. In Australien nahmen Raubüberfälle um 44 Prozent zu, im Staat Victoria gar um 300 Prozent. In London stieg die Kriminalität innerhalb eines Jahres nach einem Waffengesetz um 22 Prozent, in ganz England die bewaffnete Kriminalität um 10 Prozent. Dagegen führte die Liberalisierung des privaten Waffenbesitzes in den USA zu einem stetigen Rückgang von Gewaltstrafen.

Ohne diese schrittweise Verschärfung der Waffengesetze wäre das Risiko eines Einbrechers auf bewaffnete Gegenwehr zu stoßen, ungleich höher und somit auch die Hemmschwelle zur Tatbegehung. Dennoch wird weiter nach neuen Restriktionen gerufen, aber jede Verschärfung des Waffenrechts betrifft nur diejenigen, die in aller Regel sorgsam und verantwortungsbewusst damit umgehen:

Jäger, Sportschützen Sammler. Daran ändern Amokläufe und familiäre Tragödien nichts. Wer aufgrund von absoluten Einzelfällen, die nie ganz zu verhindern sind, eine ganze Gruppe zu stigmatisieren oder gar zu eliminieren versucht, handelt unredlich und maßt sich einen Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers an, der ihm nicht zusteht.

Die Bürgerrechtspartei DIR FREIHEIT hat deshalb eine kleine Anfrage an den Berliner Senat gestellt, in dem die Auswirkungen der Waffenrechtsverschärfung überprüft werden sollen.”

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