Offener Brief an Herr Tschöpe (SPD-Bremen)

Von , 2. Dezember 2011 13:59

Gestern Abend veröffentlichte Katja Triebel einen Offenen Brief der an Herr Björn Tschöpe, Forsitzender der Bremer SPD-Fraktion, adressiert ist.
In diesem Brief setzt sich Frau Triebel mit der Forderung der Bremer SPD-Fraktion nach einer Waffenbesitzsteuer und weiteren Aussagen von Herrn Tschöpe zum Waffenrecht auseinander. 

Der Brief im Original: KLICK

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Offener Brief an Herrn Tschöpe, Fraktionsvorsitzender der SPD Bremen

Sehr geehrter Herr Tschöpe,

aus anerkannter Quelle liegt mir ein Schreiben von Ihnen vom 24. November 2011 vor, in dem Sie auf die Kritik gegen Ihre Haltung zum Sportschießen antworten. Insbesondere begrüße ich Ihren Ansatz, einer sachorientierten Diskussion zur Verfügung zu stehen. Da ich selber in Berlin wohne, können Sie sicherlich verstehen, dass ein Vier-Augen-Gespräch zurzeit nicht möglich ist. Ich wähle daher die Form des offenen Briefes für die sachorientierte Diskussion und nehme wie folgt zu Ihren Ansichten Stellung.

1. Lichtpunktgeräte

Sie halten das Lichtpunktgeräte für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der waffenrechtlichen Altersgrenzen und behaupten, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände hätten an Schulen nichts verloren.

Ist Ihnen bewusst, dass das Sportschießen bei Kindern nachweislich zu höherer Disziplin, Verantwortung, Rücksicht und Sorgfalt führt?

2. Waffenrecht in England als leuchtendes Beispiel

Im Gegensatz zu Deutschland soll Ihrer Meinung nach das Sportschießen in England keine legale Freizeitbeschäftigung darstellen.

Ist Ihnen bewusst, dass sich in Großbritannien über 4 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz befinden? Wussten Sie, dass über 7000 Minderjährige in UK eine Schrotwaffenlizenz besitzen und das jüngste Kind gerade mal 7 Jahre alt ist? (1) Die Britischen Sportschützen, insbesondere die Junioren, gewinnen regelmäßig Medaillen in den internationalen Wettkämpfen. (2)

3. Objektive Gefährlichkeit

Sie unterstellen dem Waffenbesitz eine objektiv höhere Gefährlichkeit als andere Freizeitbeschäftigung, wie z.B. Fußball.

Wussten Sie, dass Berlin im Jahr 2007/08 über 2,5 Mio. Euro aufwenden musste, um die Gewalt bei den Fußballspielen unter Kontrolle zu halten? Im gleichen Zeitraum wurde ein einziger Missbrauch durch einen legalen Waffenbesitzer verübt.

4. Keine tödlichen Waffen für Privatbesitzer

Sie behaupten, 100 Tote durch legale Sportwaffen in 20 Jahren seien Grund genug, diese Waffen zu verbieten.

Warum wird die gleiche Anzahl von Morden in der Hälfte der Zeit durch deren geringe Anzahl solcher Morde als Anlass zur Entwarnung interpretiert? Das BKA hat 2011 in einer 250-Seiten starken Studie die Ehrenmorde der letzten zehn Jahre untersuchen lassen: 104 Opfer in 78 Fällen, davon 34 durch (illegale) Schusswaffen, hauptsächlich durch türkische Täter der ersten Generation. (3) Zählen diese Opfer anders?

1. Details zu Lichtpunktgeräten

Sie wurden im März 2009 wie folgt zitiert: „Ich finde es schrill, dass Zwölfjährige mit der Wumme auf dem Schießstand stehen dürfen.“ (4) Folgende Aussagen sollen Sie im August 2011 getroffen haben: „Ich bin strikt dagegen, dass Kinder an den Umgang mit Schusswaffen gewöhnt werden. …Skandalös ist schon, dass in Deutschland Mordwaffen legal als Sportwaffen verwendet werden dürfen. Jetzt auch noch gewerbsmäßig Grundschulkinder an Geräte zu gewöhnen, welche Gewehren zum Verwechseln ähnlich sehen, lässt erkennen, dass Teile des organisierten Schützenwesen völlig Maß und Mitte verloren haben. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände haben an unseren Schulen nichts verloren.“ (5)

Diese Aussage ist kontraproduktiv zur Selbstnachahmungshypothese: Ein Kind, welches keinen Umwelteinflüssen ausgesetzt wäre, würde die Waffe nicht automatisch aggressiv anwenden, da es die damit verbundenen Verhaltensmuster nicht kennt. (6) Kennen Kinder Waffen nur aus dem Fernsehen oder Videospielen, so sind diese gewalttätigen Vorbilder weitaus gefährlicher als die Waffe per se als Objekt. Wogegen Kinder, die von ihren Eltern oder Trainern schon früh den Umgang mit Waffen erklärt bekommen, diese als Werkzeuge betrachten, die ebenso gefährlich wie Autos, Messer und Bohrmaschinen sind, und daher vorsichtig zu benutzen sind.

Die Ergebnisse einer Studie über das Sportschießen bei Kindern der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1996 bescheinigten der sportschießenden Probandengruppe

  • höhere Konzentrationsfähigkeit
  • besserer Leistungswille
  • mehr Durchhaltevermögen

Ähnliche Ergebnisse gibt es auch aus anderen Ländern, insbesondere bei ADHS-Kindern. Dort ist das Sportschießen erwünscht, es fehlen lediglich die finanziellen Voraussetzungen.

2. Details zum Waffenrecht in England

Allein in England & Wales sind über 1,3 Mio. Schrotflinten und ca. 400.000 Gewehre in den legalen Händen von Jägern und Sportschützen zur Freizeitbeschäftigung.

Seit 1997 sind in England & Wales Großkaliber-Kurzwaffen (Revolver und Pistolen) verboten. Trotzdem gab es fast eine Verdopplung der Deliktfälle mit diesen verbotenen Waffen ( von 2357 auf 4019 Fälle im Vergleich 1990 zu 2000). In England werden – wie in Deutschland – legale Waffen für Delikte „selten, wenn überhaupt“ benutzt. (7)

Der Waffenbann (Verbot von 56.000 Großkaliber-Kurzwaffen) hat dem britischen Staat ca. £200 Millionen gekostet. Doch trotz der vielen Waffenverbote ist Großbritannien das gewalttätigste Land von West-Europa geworden. Sowohl die Mordraten als auch die Gewaltdelikte liegen weit über denen von Deutschland, Österreich und der Schweiz. (8) Auch die Revolte 2011 in London und anderen Städten zeigt, dass man sich Frieden nicht mit Waffenverboten kaufen kann.

3. Details zur objektiven Gefährlichkeit

Zum Vergleich Fußball – Schießsport kann ich Ihnen nur Berliner Zahlen präsentieren. Wobei Ihre Waffenverbotszone rund um Ihr Weserstadion auf ähnliche Erfahrungen fußen wird.

In Berlin wurden in der Saison 2007/2008 bei den Heimspielen des 1. FC Union Berlin (3.Liga) 28.060 Einsatzkräftestunden der Polizei aufgewendet, was ca. 1,1 Mio. Euro entspricht. Bei den Spielen von Hertha BSC (1. Liga) fielen 35.517 Stunden für 1,5 Mio. Euro an. Summa summarum kostete die Freizeitbeschäftigung Fußball aufgrund der gewalttätigen Hooligans den Berliner Senat in einem Jahr über 2,5 Mio. Euro an Steuergeldern (9) zzgl. der unbezifferten Krankheitskosten der Verletzten.

Im gleichen Zeitraum haben die 11.000 legalen Berliner Besitzer von 55.000 Schusswaffen in Durchschnitt einen einzigen Missbrauch verübt. Zur gleichen Zeit wurden ca. 1000 Straftaten mit nicht legalen Schusswaffen betrieben, sowie ca. 20.000 Gewaltdelikte aller Art. (10)

Bisher gibt es keine einzige empirische Untersuchung, die das angebliche Sicherheitsrisiko von Waffen in legalen Händen im Vergleich zu anderen Gegenständen beweist. Die niedrigen Haftpflichtversicherungs- Beiträge beweisen eher das Gegenteil.

4. Details zu „tödliche Waffen für Privatbesitzer“

Sie werden wie folgt zitiert: „Ich sehe nicht ein, dass Leute unter dem Deckmantel, einen Sport zu betreiben, gefährliche Waffen besitzen. Wir wollen den Besitz von Waffen in Bremen soweit wie möglich eingrenzen. 120 Tote durch legale Waffen in 20 Jahren rechtfertigen keinen Generalverdacht gegen Sportschützen. Aber die Zahl ist ein Beleg dafür, dass Privatleute keine tödlichen Waffen besitzen sollten.“ (11)

Sie haben Recht, dass Waffen per se gefährlich sind. Deshalb gibt es im deutschen Waffenrecht die Zuverlässigkeitsprüfung, um den Zugang zu legalen Waffen zu kontrollieren. Diese Kontrolle kann nicht zu 100% schützen, aber das kann kein Gesetz und Verbot. Das gilt für Privatwaffenbesitzer genauso wie für missbrauchende Dienstwaffenträger, sexuelle Übergriffe durch Bischöfe und Kardinäle und steuer- hinterziehende Postbankchefs etc.

Die wenigen Missbrauchszahlen durch legale Waffenbesitzer dürfen jedoch ebenso wenig zum Anlass genommen werden, Verbote zu fordern, wie die wenigen Ehrenmorde uns keinen Anlass geben dürfen, den Islam zu diskriminieren.

Ihre Fraktion ist mit den Waffengesetzverschärfungen unter der rot-grünen Regierung 2003 und 2008, sowie unter rot-schwarzer Regierung im Jahr 2009 nicht zufrieden.

Ihre Fraktion unterstellt all diesen Regierungen, dass sie in der Abwägung zwischen individuellen Freizeitinteressen der Sportschützen und öffentlicher Sicherheit und dem Schutz von Leib und Leben, für eine zu liberale Regelung zugunsten des Schiessports und der Waffenbesitzer entschieden hätten. (12)

Ihre persönliche Meinung klingt noch ein bisschen drastischer: „Allerding müssen wir m.E. auch das bisher liberale Waffengesetz insgesamt verschärfen, so dass der Besitz von Großkalibrigen oder halbautomatischen Waffen verboten wird.“ (13) Dieses Verbot versuchen Sie über die Hintertür zu erreichen:

5. Dezimierung des Bremer Privatwaffenbesitzes durch eine Lenkungssteuer

Getreu dem Motto „if you can’t ban it: tax it!” versuchen Sie die Waffenbesitzer finanziell zur Waffenabgabe zu „überreden“. Dafür nutzen Sie die unterschiedlichsten Mittel:

  • eine jährliche Steuer von 300 Euro pro Waffe
  • Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Schießsportvereinen ohne olympische Disziplinen (14)
  • teurere Kontrollen (15)

Sie begründen die Einführung der Waffensteuer mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko und halten „zusätzliche 25 Euro pro Waffenbesitzer und Monat“ als angemessen, um das Sicherheitsrisiko zu minimieren.

Dieses Sicherheitsrisiko wird jedoch bereits durch das bundeseinheitliche Waffenrecht minimiert, welches sowohl den Zugang als auch die Menge an legalen Waffen beschränkt. Sämtliche Kosten dieser Beschränkungen tragen bereits die legalen Waffenbesitzer.

  • Legale Waffenbesitzer werden alle drei Jahre kostenpflichtig auf ihre Zuverlässigkeit geprüft.
  • Sie müssen eine kostenpflichtige Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Sie müssen teure Waffenschränke anschaffen und den Nachweis dafür vorlegen.
  • Sportschützen unterliegen zudem einem kostenpflichtigen Vereinszwang und müssen für die vom Staat als deliktrelevant klassifizierten Waffen zwei Bedürfnisprüfungen bezahlen.

Ihnen ist sicherlich bewusst, dass die legalen Waffenbesitzer in Bremen ca. 3,2 Waffen besitzen. D.h. sie muten ihnen 960 Euro Zusatzbelastung pro Jahr zu, was 80 Euro pro Monat bedeuten würde. Viele beziehen kleine bis mittlere Arbeitsentgelte oder Rente, viele sind Familienväter und –mütter. Ein Großteil dieser Rechtsbürger leistet ehrenamtliche Arbeit im Verein und der Jugendarbeit.

Sie begründen die Einführung der Waffensteuer als Lenkungssteuer, um damit die Anzahl der Waffen zu dezimieren.

Sie verstoßen dabei gegen mehrere Prinzipien des Steuerrechts:

  • 300 Euro pro Waffe verstoßen gegen das Prinzip der eigentumsschonenden Besteuerung. Viele Privatwaffen sind weniger als 300 Euro wert.
  • 300 Euro pro Waffe verstoßen gegen das Verbot der Erdrosselungs-Steuer. Steuern, die das Ziel haben, den Steuergegenstand zu vernichten, sind verboten.
  • Die Waffensteuer verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) Die einseitige Besteuerung eines Freizeitgeräts, das nur auf privatem oder gepachtetem Grund genutzt wird, verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip (Übermaßverbot/Willkürverbot) (16)

Zudem beachten Sie nicht, dass Lenkungssteuern verboten sind, wenn sie in den Regelungsbereich des Bundesgesetzgebers einwirken. Das bundesdeutsche Waffengesetz regelt bereits die Reduzierung von Waffen in Privathand. Eine zusätzliche Lenkungssteuer wäre ein Eingriff in das Waffenrecht. (17) (18)

Auch vergleichen Sie die Waffensteuer mit Grundsteuer, Gewerbesteuer und Tourismussteuer.

Hauseigentümer, Gewerbetreibende und Hoteliers zahlen Steuer auf ihre Einnahmen. Ihr Vorschlag befreit alle Waffenbesitzer, die Waffen zur Einnahmeerzielung besitzen. Der Vergleich ist mit den o.g. Steuern ist demnach obsolet.

6. Dezimierung des Bremer Privatwaffenbesitzes durch Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Ihre Kleine Anfrage zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Sportvereinen, die keine olympischen Disziplinen schießen, begründen Sie mit der „Entmilitarisierung des olympischen Schießsports bezüglich des Großkaliber-Schießens“.

Möchten Sie die beliebte Biathlon-Disziplin bei Olympia verbieten?
Biathlon, eine Kombination aus Langlauf und Schießen, ist eine Weiterentwicklung der seit über 5000 Jahren betriebenen Jagd auf Skiern. Es diente bis zur Veranstaltung erster organisierter Wettkämpfe im späten 19. Jahrhundert ausschließlich der Jagd und militärischen Zwecken (Gebirgsjäger). Bis zum 2. Weltkrieg nannte sich dieser Mannschaftskampf „Militärpatrouillenlauf“. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte die Entmilitarisierung der Sportart durch die Öffnung für zivile Athleten. Bis 1977 wurde dieser Sport mit Großkaliber-Gewehren betrieben. Da das Training mit teurer Großkalibermunition einen Nachteil für Athleten aus ärmeren Ländern darstellte, stieg man 1978 auf Kleinkalibergewehre um.

Wollen Sie auch Speerwerfen, Diskuswerfen, Ringen, Bogenschießen etc. verbieten?
Alle diese Sportarten haben ihre Ursprünge in der Jagd und/oder Militär. Die von Ihnen genannte „Entmilitarisierung einer Sportart“ hat nichts mit dem Kaliber eines Sportgeräts zu tun, sondern beruht lediglich auf die Öffnung militärischer Sportarten für zivile Athleten. Dies gilt u.a. auch für das militärische Combat- Schießen, dass für zivile Zwecke in die Disziplinen des BDMP oder IPSC umgewandelt wurde, indem jegliche Inhalte des Verteidigungsschießens entfernt wurden.

Die deutsche Unterscheidung zwischen Großkaliber und Kleinkaliber im zivilen Bereich findet sich laut dem Bericht der Bundesregierung von 2010 international nicht wieder. Auch konnte die Bundesregierung keinen Sicherheitsgewinn bei Reduzierung der Kalibergröße im Schießsport feststellen. (19)

International werden die Begriffe Großkaliber und Kleinkaliber nur für Rüstungsgüter verwendet. Großkaliber beginnt bei Rüstungsgütern ab 100 mm (Raketen, Mörser etc.). Das größte für den zivilen Gebrauch zugelassene Kaliber ist jedoch zur Zeit das Kaliber .500, was ca. 12,7 mm entspricht und somit rüstungstechnisch immer noch zum Kleinkaliber zählt.

7. Dezimierung des Bremer Privatwaffenbesitzes durch teure Kontrollen

Die vom Gesetzgeber 2009 ins Waffenrecht aufgenommenen Kontrollen der legalen Waffen in den Haushalten der Waffenbesitzer stellen zusätzliche Kosten für die lokalen Waffenbehörden dar. Mir ist bewusst, dass sich Bremen in einer desolaten Haushaltslage befindet. Laut einer Meldung von 2008, sollen die Bremer Behörden es nicht einmal schaffen, die dringenden Anliegen ihrer Bürger in einer angemessenen Zeit zu erledigen. Damals konnten u.a. 7400 Anträge zu Waffenbesitzkarten nicht rechtzeitig bearbeitet werden. (20) Ich hoffe, dieser Zustand hat sich geändert. Nichtsdestotrotz müssen in Ihrem Bundesland die Kontrollen vor Ort anhand Ihrer Haushaltslage noch schwieriger zu gestalten sein, als in anderen Bundesländern.

Diese Kontrollen liegen jedoch laut WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz) im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden. (21)

8. Die allgemeine Ächtung von Waffen der SPD-Bremen

Im September 2011 beschloss die SPD-Bremen, dass landeseigenen Kreditinstitute keine Kredite vergeben bzw. keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen kaufen sollen, die Militärwaffen herstellen oder vertreiben. (22)

Militärwaffen sind zwar (in illegalem Besitz) eine tägliche Bedrohung in Krisenregionen, aber auch Instrumente zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und können daher nicht vollständig verboten werden, wie dies etwa bei der Kampagne gegen Antipersonenminen möglich war. (23)

Waffen in Rechtsstaaten, ob in kontrollierter staatlicher Hand oder kontrollierter privater Hand, sind keine Machtmittel zur staatlicher Willkür oder privater Selbstjustiz. In Rechtsstaaten billigen die zuverlässig kontrollierten Waffenbesitzer den Staatsorganen das Gewaltmonopol zu. Die von Menschenrechtsorganisationen geforderten Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch, wie z.B. Waffeneinsammlung und –vernichtung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer und Reform des Sicherheitssektors, wurden in West-Europa bereits nach dem 2. Weltkrieg erfolgreich umgesetzt. Wer die Herstellung von Militärwaffen generell ächtet, handelt nicht konform mit den Menschenrechten. Militärwaffen werden benötigt, um das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen. Natürlich muss der Export – wie in Deutschland – transparent und unter Beachtung der Menschenrechte bewilligt werden. Deutschland zählt, nach der Schweiz und Großbritannien, zu den transparentesten Ländern der Welt. (24)

Ich hoffe, meine Informationen münden in eine – wie von Ihnen angebotene – Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Triebel – Geschäftsführerin der Triebel GmbH – Berlin

Quellen:
1. BBC: Shotgun licenses given to children under 10
2. Britischer Medaillenspiegel bei internationalen Sportschießwettkämpfen
3. Ehrenmorde: BKA-Studie räumt mit Vorurteilen auf
4. Nordsee-Zeitung: SPD will die Schützen entwaffnen
5. Weser-Kurier: Streit um Lichtpunktgewehre
6. Ludwig-Maximilien-Universität: Fazination von Waffen auf Kinder
7. Firearms Report UK Parliament 2011 – Seite 15: The use of legal firearms in crime
8. BKA: Übersicht europäischer Kriminalitätsraten 2002 bis 2009
9. GDP : Sind Fußballspiele ohne Polizeieinsatz überhaupt noch durchfürhbar?
10. Waffenrechts-Evaluation 2011 in Berlin anhand von Kleinen Anfragen
11. Weser-Kurier: Zu Besuch beim Sündenbock
12 + 14 Kleine Anfrage der Bremer SPD 2011 zur Gemeinnützigkeit von Schießsportvereinen
13 Chat mit Björn Tschöpe bei der SPD im April 2011
15 Pressemitteilung der Bremer SPD zur Waffensteuer (Der Ursprüngliche Link ist tot)
16. Universität Saarland: Systemtragende Prinzipien des Steuerrechts und Begrenzungen des Steuerzugriffs
17.  1 BvR 624/00
18. Gutachten zur Waffensteuer als kommunale Aufwandssteuer von Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein
19. Bericht der Bundesregierung bzgl. Sogenannte großkalibrige Kurzwaffen im Schießsport von 2010
20. Chaotische Zustände in Bremer Behörden – von 2008
21. WaffVwV von 2011 – Seite 92 bzgl. §36 Abs. 3 Satz 2
22. Beschlüsse und Überweisungen des Landesparteitags SPD-Bremen vom 8. September 2011
23. Kleinwaffenproblematik in Entwicklungsländern – Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
24. Transparenz-Barometer 2011 des Small Arms Survey bzgl. Kleinwaffen-Exporte

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