Waffenbesitzer retten Finanzhaushalt von Bremen.

Von , 1. Dezember 2011 04:46

So oder ähnlich müssten die Schlagzeilen lauten.

Jetzt ist es offiziell:
Die Bremer SPD-Fraktion hat gestern ihren Beschluss zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer als Aufwandsteuer veröffentlicht.
Beschluss Antrag Einfuehrung einer Waffenbesitzsteuer

Erstmals gelten soll die Steuer ab 1.Jan. 2012.

Alleine der erste Absatz müsste ein Schenkelklopfer sein, wenn er keinen so ernsten Hintergrund hätte.   

„Als Konsolidierungsland und Gemeinwesen mit einer gerichtlich attestierten extremen Haushaltsnotlage ist Bremen darauf angewiesen im Bereich der örtlichen Aufwand- und Verkehrssteuern alle bestehenden Möglichkeiten zu überprüfen und bei Geeignetheit auszuschöpfen. Die Besteuerung des Besitzes von Schusswaffen stellt eine denkbare Form einer örtlichen Aufwandssteuer dar. Durch sie würde der besondere persönliche Aufwand erfasst, den Waffenbesitzer für ihr Hobby verausgaben. Bei einer Anzahl von ca. 18.300 legalen Waffen in Bremen ist die Besteuerung steuerrechtlich auch sinnvoll, da durch sie Steuern in Höhe von ca. 5 Millionen Euro p.a. erzielt werden könnten.“ 

5 Millionen an Steuern.. hört sich an als würde sich das ganze lohnen für den Haushalt.

Nur das Dumme ist.. der Haushalt der freien Hansestadt Bremen hat für das Jahr 2012 ein Volumen von 4,21 Mrd. € und liegt damit 35 Mio. € über dem von 2011. Die Neuverschuldung für 2012 beträgt 739 Mio. € (Finanzierungshaushalt Land Bremen, Seite 9)
Und die Bremer Waffenbesitzer sollen nach den Worten der SPD-Fraktion der Bremer Bürgerschaft mit der Waffenbesitzsteuer den Haushalt retten.
Dazu bedarf es einiger Steuermillionen mehr um einen spürbaren Effekt in der Haushaltskasse zu verzeichnen.
Nur stellt sich dann die Frage:
Wenn diese Steuer tatsächlich erlassen wird, was werden die Politiker als nächstes besteuern?
Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Skateboards.. ??
Wird diese Büchse der Pandora geöffnet, dann sind den Phantasien der Politiker keine Grenzen mehr gesetzt was der Erfindung immer neuer Aufwandssteuern angeht.
Die Politiker sind aufgefordert die Einnahmen und die Ausgaben in der Waage zu halten. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, dann muss überprüft werden wo zu viel Geld ausgegeben wird und nachgebessert werden.
Es ist nicht Aufgabe der Politik immer neue Steuern zu erlassen nur um der politischen Klientel weiter Steuergeschenke machen zu können.

Im zweiten Absatz nennt man als Lenkungszweck die Reduzierung der legal besessenen Schusswaffen. Dabei bringen die SPD-Vertreter die Sicherheitspolitik ins Spiel.
Unter anderem nennt man für die letzten 20 Jahre die Zahl von 100 getöteten Menschen durch legal besessene Schusswaffen; Bundesweit!
In dem Zeitraum von 2004-2010 starben Bundesweit 16.452 Menschen durch Mord oder Totschlag.
Macht pro Jahr Bundesweit durchschnittlich 5 Tote durch legal besessene Schusswaffen.
In einem Monat sterben mehr Menschen durch Angriffe mit einem Messer.
Hier jetzt eine „Messerbesitzsteuer“ zu fordern wäre lächerlich, aber nur eine Konsequenz aus der Waffenbesitzsteuer.
Die SPD-Fraktion um Herrn Tschöpe versucht eine Gefährdung für die Öffentlichkeit zu konstruieren, die es so nicht gibt.

Nirgendwo in dem Beschluss wird erläutert wie die SPD-Fraktion der Bremer Bürgerschaft auf den zu entrichtenden Betrag von 300€ pro Schusswaffe kommt.
Wo wir dann auch schon bei der Ausarbeitung des Steuergesetzes sind.

§2 Steuerschuldner

(1) Steuerschuldner ist, wer die Erlaubnis zum Besitz der Waffe hat. Wurde für eine Waffe keine Erlaubnis erteilt, ist Steuerschuldner, wer die Waffe in seinem Besitz hat.

Mit anderen Worten. Wer eine Waffenbesitzkarte hat muss nach dieser Vorlage zahlen.
In §3 ergibt sich dann ein Steuerschlupfloch:

§3

(2) Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für jede Waffe, die der Steuerpflichtige im Gemeindegebiet in Besitz hat. […]

Also deponiert man die Waffe(n) inkl. Waffenschrank außerhalb des Gemeindegebietes bei Freunden und/oder Verwandten. Diese Art der Aufbewahrung ist nach §36 WaffG zulässig.

§ 4

Steuersatz, Steuermaßstab,

(1) Die Steuer für jede besteuerte Waffe beträgt jährlich € 300,00.[…]

Prof. Dr. Dietlein schreibt dazu in seinem Gutachten (Seite 10):
Das komplette Gutachten finden sie am Ende des Artikels. 

„So erscheint die pauschalierende Zugrundelegung eines relevantes für den Besitz von Waffen, namentlich soweit hier ein Pauschalbetrag von 100 Euro (Anm.d.A.: Diese Summe war in Stuttgart angedacht) pro Waffe in Ansatz gebracht werden soll, nicht nur der Höhe nach nicht nachvollziehbar, sondern entgegen dem Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG bereits dem Grunde nach geradezu willkürlich und „gegriffen“.“

Die Steuerbefreiung ist eine Frechheit und vor allem ein Schlag ins Gesicht für die Jäger:

§ 5

Steuerbefreiung

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

1. Waffen von Inhabern eines gültigen Jagdscheines, sofern die Waffen zur waidgerechten Jagdausübung erforderlich und geeignet sind. Als erforderlich und geeignet gelten höchstens eine Flinte, eine Kugelbüchse, eine kleinkalibrige Kurzwaffe sowie eine großkalibrige Kurzwaffe.

Und das ist jetzt so etwas wie das Sahnehäubchen.
Den Jägern werden insgesamt 4 Waffen zugestanden die er Steuerfrei besitzen darf.

  • eine Flinte
  • eine Büchse
  • eine KK-Pistole
  • eine GK-Pistole

Auch hierzu schreibt Prof. Dr. Dietlein in seinem Gutachten auf Seite 20:

Waffenbesitz von Jägern

Dies lässt sich zunächst am Beispiel des Waffenbesitzes von Jägern veranschaulichen. So anerkennt das Waffengesetz in § 13 explizit ein besonderes Bedürfnis der Jäger zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und gewährt den Jägern zur Sicherstellung einer effektiven und waidgerechten Wildbewirtschaftung explizit die Möglichkeit einer funktionsgerechten und ausdifferenzierten Waffenausstattung. Dabei geht das Waffengesetz ersichtlich von der Prämisse aus, dass eine zahlenmäßige Limitierung des Besitzes von Langwaffen vor dem Hintergrund des jagdgesetzlichen Auftrag zu einer flächendeckenden Wildbewirtschaftung (§ 21 BJagdG) nicht angezeigt ist. Soweit daher eine kommunale Waffensteuer in die entgegen gesetzte Richtung einer – je nach Höhe der Steuer womöglich drastischen – Reduktion der für eine waidgerechte Jagdausübung erforderlichen Waffen zu steuern sucht, begibt sie sich unvermeidlich in einen schwer auflösbaren Konflikt mit den Vorgaben des Bundesrechts.

Die Besteuerung von Jagdwaffen widerspricht demnach den Erfordernissen, die das Bundesjagdgesetz an den Jäger und seinen Jagdwaffen stellt.

Was einem beim ersten lesen dieser Gesetzesvorlage auch auffallen müsste:
Es gibt keine Ausnahmen für Sportschützen.
Der Lenkungszweck dieses Steuergesetzes steht damit dem eigentlichen Sinn des Waffengesetz, das dem Sportschützen den Waffenbesitz auch über sein Grundkontingent (2 Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen) hinaus ermöglicht, genau entgegen.

Gutachten Prof.Dr. Dietlein, Seite 21:

Ist es aber das Ziel des Waffengesetzes, den Sportschützen den Erwerb und Besitz der von ihnen benötigten Waffen zu ermöglichen, läuft eine kommunale Aufwandsteuer, die ohne Ansehung der konkreten Umstände der jeweiligen Situation auf eine pauschale quantitative Reduzierung des Waffenbesitzes zielt, den Intentionen des Waffengesetzes erkennbar zuwider.

Im Vorletzten Absatz räumt die SPD-Fraktion ein das sie sich auf rechtliches Glatteis begibt.
So weiß sie von den beiden Gutachten die gegensätzliche Stellungen zur Waffenbesitzsteuer beziehen.
Auch wissen die Fraktionsmitglieder das die von der Steuer betroffenen Waffenbesitzer gegen diese klagen werden.

Und doch wollen sie diese Steuer beschließen lassen !!

Nennen wir es wie es ist.
Dieses Steuergesetz hat nur einen Zweck:

Abschaffung des legalen Waffenbesitz in Bremen!

Sollte dieses Gesetz entgegen aller Wahrscheinlichkeit Bestand haben, wird es als Vorlage für die restlichen 15 Landesregierungen dienen, was dann eine totale Entwaffnung Deutschlands für den privaten Waffenbesitz zur Folge hätte.
Der Schießsport wäre abgeschafft und eine waidgerechte bejagung des heimischen Wildes ist praktisch unmöglich. Bund und Länder müssten hier dann einschreiten und mit Hilfe von Berufsjägern, die ihre Waffen zu gewerblichen Zwecken steuerfrei besitzen, in den Wildbestand regulierend eingreifen. Die Kosten hierfür können nicht beziffert werden. Außerem wird es streit zwischen Bund und Länder um die Aufteilung der Kosten geben.
Historische Waffensammlungen in Privathand gingen ebenso verloren. Rein rechtlich hätte jeder Bundesbürger zwar nach wie vor das Recht auf den Besitz von Waffen. Es wird ihm aber durch Landesgesetze unmöglich gemacht dieses Recht auch war zu nehmen.
Es gilt (bei einer Verabschiedung) höchstrichterlich prüfen zu lassen ob hier in Deutschland durch ein solches Steuergesetz auf Umwegen die Bürger in ihren Grundrechten unrechtmäßig eingeschränkt werden.

Es bleibt dann abschließend die Frage:

Ist das das einzige Recht das man dem Bürger beschneiden will?

Gutachten Waffenbesitzsteuer von Univ.-Prof. Dr. jur. Johannes Dietlein

8 Antworten für “Waffenbesitzer retten Finanzhaushalt von Bremen.”

  1. Martin Werner sagt:

    Wer Kommunisten wählt muss halt auch mit ihnen leben.
    Wer möchte in einem Land leben in dem es ein staatliches Waffenmonopol gibt ?
    In diesem Fall wären dann nur noch die Polizei, Verbrecher bzw. Bundeswehr und natürlich eine feine elitäre Oberschicht, mit links-grünem Parteibuch bewaffnet.
    Das hatten wir doch bereits vor ca. 75 Jahren schon mal , das „normale Volk“ wurde entwaffnet, anschließend war es dann viel einfacher Andersdenkende in Lager zu verfrachten .
    Mann bin ich froh auch noch einen Schweizer Pass zu besitzen.

    • Andreas R. sagt:

      Die SPD ist keine kommunistische Partei. Und das Recht auf den Besitz von Waffen begründen wir in Deutschland nicht mit der Angst vor einem staatlichen Waffenmonopol. Das hört sich ja an, als würden sie sich bei Bedarf das Recht herausnehmen, sich mit der Waffe gegen die Polizei zu verteidigen…
      Mit solchen Argumenten unterstützen wir unsere politischen Gegner nur. Das ist der Sache der Legalwaffenbesitzer nicht dienlich, würde ich sagen.

  2. Michael Pfahler sagt:

    Entschuldigung! Wie kann eine Stadt per se einfach eine Steuerpflicht für etwas generieren. Wenn ich ein Auto kaufe und damit fahren will, weiß ich, dass ich KFZ-Steuer zahlen muss. Wenn ich mir jedoch irgendwann eine Waffe zulegte – wozu auch immer – dann war dieser Besitz bislang steuerfrei. Also habe ich m.E. alleine schon gewohnheitsrechtlich das Recht auf meiner Seite – es sei denn dieses wird wissentlich zu meinen Ungunsten gebeugt.
    Bisher werden in der Diskussion stets als Beispiele Jäger und Sportschützen herangezogen… Es gibt aber auch noch andere Waffenbesitzer!
    Man stelle sich einen Waffensammler mit mehreren Hundert Sammlerwaffen vor… nehmen wir einmal an er besitzt 300 Schusswafen… eine größere kulturhistorisch bedeutsame und/oder technische Sammlung. Hier wären dann 300 x 300€ Waffensteuer fällig… 90.000,- € !!!!!!!!!!!!
    Wie soll das irgendjemand bezahlen können??!

    Das Nächste, was dann kommt, ist eine Kaffeelöffelsteuer, oder Suppentellersteuer etc. pp.

    Weg mit solchen Pseudopolitikern!

    MP aus KA

    • Waffensammler sind gesetzlich verpflichtet, ihre Sammlung STETIG auszubauen.

      Eine Anfrage zur Waffensteuer, die diese Personengruppe gar nicht beachtet, kann definitiv keine Kenntnis vom Waffenrecht haben.

      Ich stimme den Schreibern zu, dass hier der Sportschütze diskriminierend und einseitig belastet werden soll.

      Dieser Antrag verstößte gegen viele steuerrechtliche Prinzipien:
      – Verbot der Erdrosselungs-Steuer
      – Verbot gegen Steuern, die das Eigentum vernichten
      – Verstoß gegen den Gleichheitssatz (GG Art. 3)
      – – Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip (Übermaßverbot)

      Dieser Antrag zeugt nur von einen Grundsatz: Willkür!

  3. Andreas R. sagt:

    Demokratie und Mehrparteiensystem sind eine tolle Sache, haben aber einen großen Nachteil: Jede Partei braucht Inhalte und Ziele, die sie eindeutig von den anderen Parteien unterscheidet. Gut zu sehen bei den Grünen, die ihre große Zahl an Wählern dem Einsatz gegen zügellose Nutzung der Kernenergie und für eine bessere Friedenspolitik verdanken. Nun ist der kalte Krieg beendet und der Atomstrom wird im Ausland eingekauft, äh, ‚tschuldigung, der Ausstieg ist beschlossen, und dann müssen neue Ziele her. Oder siehe SPD: es gäbe wirklich genug zu tun für eine Arbeitnehmerpartei in Deutschland, aber dazu müsste man womöglich die Wirtschaft verärgern, das geht gar nicht.
    Also sucht man sich neue Ziele, die möglichst wenige Wähler verprellen, möglichst groß aufgezogen werden können und den meisten Wählern gut gefallen, wenn man sie denn richtig präsentiert.
    Statt die Probleme an der Wurzel zu packen, werden rein populistische Massnahmen ergriffen, Hauptsache ist, es dient dem Machterhalt.
    Ich hab‘ keinen Bock mehr. Ich zahle 19% USt. auf meine Munition, reicht das nicht an Steuern? Ich treibe Sport, das ist doch förderungswürdig, darf Sportgerät überhaupt extra besteuert werden? Als nächstes muss ich für mein Fahrrad Steuern zahlen? Mann oh mann.

  4. Hildesvin sagt:

    Lucri bonus odor est ex re qualibet. Mit einer Steuer auf’s Pissen ist Kaiser Vespasian ganz gut gefahren.
    Es SIND eitel Kommunisten: Der Selbstständige ist für die 1. a priori Verbrecher, auch wenn er gar keine Angestellten hat und nur sich selber ausbeutet, und 2. beliebig zu melken.

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  6. Kurt G. sagt:

    Alle die gegen eine Waffensteuer sind, sollten ihre Bedenken schriftlich und sachlich Herrn Tschöpe von der SPD in Bremen mitteilen, so wie ich es getan habe!

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