Category: Nachbarländer

Waffen in der Schweiz

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Von , 31. August 2011 01:01

Schweizer Bundesrat

Das zeigt sich besonders deutlich bei den Angriffen auf unsere Waffentradition.
Immer wieder wird versucht, den privaten Waffenbesitz einzuschränken.
Immer wieder gibt es politische Vorstöße, dem Bürger seine Waffen wegzunehmen.
Sollten solche Bestrebungen Erfolg haben, wird der Schweiz ein ganz wichtiger Teil ihres
Staatsgedankens amputiert.

Der Schweiz ist das Oben und Unten anderer Länder fremd: Kein Adelsstand, keine Beamtenelite, kein Berufsoffizierskorps prägte unsere Geschichte, verkörperte den Staat und vertrat oder vertritt ihn obrigkeitlich gegenüber dem Bürger und Steuerzahler.
Aus diesem Grund brauchte sich unsere Regierung nie vor einer bewaffneten Bürgerschaft zu fürchten, denn Bürgerschaft und Regierung sind eins.
Das dagegen Zwangsstaaten dem Bürger keine Waffen zugestehen, ist nicht verwunderlich;
ein Alleinherrscher will nur seine Getreuen Waffen tragen lassen.

Das Modell Schweiz ist anders, es ist demokratischer, es ist freiheitlicher. Es gibt keinen
Gegensatz Staat – Bürger. Der freiheitliche Staat, das ist unser gemeinsames Projekt.
Der Staat, das sind die Bürger. Wir Bürger, wir sind der Staat.
Wir, das Volk, wir sind der Souverän. Und deshalb ist es gar nicht anders möglich, als dass der Souverän auch die Waffen trägt und letztlich die Rückversicherung dieser Ordnung abgibt.

Der Bürger ist der Souverän und der Souverän ist Bürger.
Diese Gleichung gehört zum Wesen unseres Staates. Wer jetzt einwendet, der bewaffnete Bürger sei gefährlich, sei ein Risiko, der spricht ihm die Selbstverantwortung ab. Und konsequent weiter gedacht führt dieses Misstrauen gegenüber dem Volk in den totalen Verbots- und Verwaltungsstaat, wie in Deutschland.

Wer dem Bürger die Waffe weg nimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat
übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage erstrecken.
Warum soll jemand, dem nicht einmal die verantwortungsvolle Handhabung eines Gewehrs oder einer Pistole zugetraut wird, über unseren gemeinsamen Weg in die Zukunft mit entscheiden können?
Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes
befinden können?
Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung.

Häusliche Gewalt

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Von , 31. Juli 2011 08:43

Ein Kommentar von Katja Triebel.

“Die Schweiz, wo jeder Militärdienstpflichtige seine Waffe zuhause hat, (46 Waffen auf 100 Einwohner) nimmt in Europa den traurigen Spitzenplatz bei Suiziden und erweiterten Suiziden (Mann bringt Frau und Kinder um, dann sich selbst) ein. Die These, dass eure Lieben sicherer leben, wenn ihr euch bewaffnet, ist kompletter Blödsinn”

Argumente, die die Medien verschweigen

Da mittlerweile auch in der Schweiz die 5 ehemaligen Nachrichtenagenturen in einer (linksorientierten) Hand sind, verlasse ich mich lieber auf Behördenfakten als auf Aussagen ala 20 Minuten online und Co.

Es ist völlig richtig, dass schweizer Frauen – wie in Deutschland – die Hauptopfer häuslicher Gewalt sind. Es ist auch richtig, dass im Jahr 2006 über 350 Menschen mit (hauptsächlich bereits verbotenen = illegalen) Schusswaffen angegriffen (d.h.nicht in jedem Fall getötet) wurden. Das Haupttötungsmittel ist jedoch – wie in Deutschland – das Messer. http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2007-49/artikel-2007-49-messerland-schweiz.html

Den LEGALEN Besitz mit diesen Tötungsdelikten in Zusammenhang zu bringen, ist jedoch anhand der schweizer Polizeiberichte nicht legitim: Tötungsdelikte – Fokus häusliche Gewalt – Polizeilich registrierte Fälle 2000-2004: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publicationID=2419

In diesem Bericht steht auch: Auffällig ist zudem, dass der Anteil der polizeilich bekannten Tatverdächtigen auch in diesem Gewaltbereich sehr hoch ist.
Anm: In einem Rechtsstaat wie der Schweiz dürfen polizeilich bekannte Tatverdächtige keine legalen Waffen besitzen, d.h. sie können auch keine Armeewaffen besitzen.

Anm. ähnlich verhält es sich in Deutschland: Nachgewiesenen Gewalttätern wird der private Waffenbesitz i.d.R. aberkannt wegen Unzuverlässigkeit (dies gilt für Gewalttaten generell und auch für andere Straftaten ab Strafeb mit 60 Tagessätzen)

Im Gegensatz zu Deutschland werden in der Schweiz zum Glück nur wenige Morde verübt, jedoch hat die Schweiz ein sehr hohe Selbstmordrate, u.a. weil in der Schweiz die Tötung auf Verlangen erlaubt ist.

Tatsächlich wurden die von der Initative betroffenen Armeewaffen zu unter 3% bei Morden und zu 14% bei Selbstmorden benutzt.

Besitzer registrierter Waffen verhalten sich lt. wissenschaftlichen Studien rechtstreuer als die Durchschnittsbürger, denn sie verlieren den registrierten Waffenbesitz, sobald sie sich nicht gesetzeskonform verhalten. Und illegale Waffen kann man nicht verbieten, denn sie sind es schon.

Die Verfügbarkeit von legalen Schusswaffen ändert nichts am Suizidverhalten, nur am Tatwerkzeug. 92% aller Selbsttötungen in der Bundesrepublik im Jahr 1999 und 2004 erfolgten ohne Schusswaffengebrauch. In Kanada haben sich nach der Waffenrechtsverschärfung weniger Menschen mit Schusswaffen umgebracht. Die Gesamtzahl der Selbsttötungen blieb gleich. Es stürzten sich mehr Menschen in die Tiefe. In Australien hatte sich die Selbstmordrate zehn Jahre vor dem Kurzwaffenbann gesenkt, um danach drastisch anzusteigen.
http://www.fwr.de/index.php?id=110

FAZIT: Waffenverbote helfen nur Verbrechern, weil sie annehmen können, dass ihre Opfer unbewaffnet sind, da dies sich i.d.R. an die Gesetze halten. (Dies kann man von Kriminellen nicht annehmen. Nicht umsonst wurde bei Raub, Erpressung, Entführunge und Vergewaltigung in Deutschland noch nie eine legale Waffe benutzt)

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