Innenministerkonferenz will Munitionsverbot prüfen lassen

Von , 14. Dezember 2013 19:20

Vom 4.-6. Dez. 2013 tagte die ständige Innenministerkonferenz der Bundesländer in Osnabrück.

Hier wurde unter Federführung des Innenministeriums von Baden-Württemberg der Beschluss gefasst einen erneuten Vorstoß zur Einschränkung des Waffenbesitzes zu unternehmen. Hierbei sind die Sportschützen besonders betroffen,da der erneute Vorstoß das Ziel hat das großkalibrige Sportschießen zu beschränken, in Teilen sogar unmöglich zu machen. 

Hierzu fordert die Innenministerkonferenz das Bundesinnenministerium auf, zusammen mit Kriminalexperten die Deliktrelevanz bestimmter Munitionsarten zu prüfen, mit dem Ziel, diese von Schießsport auszuschließen.  (Beschluss – hier klicken)

Die Innenminister vernachlässigen bei diesem Vorstoß, dass die bei Straftaten verwendete Munition, genau wie die dazugehörige Feuerwaffe, auf illegalen Weg aus dem Ausland nach Deutschland verbracht wird. Ferner wird von den Innenministern der Länder vergessen, dass die Schießsportverbände auf den Bestand ihrer Disziplinen vertrauen und das die deutschen Sportschützen bei Verboten bestimmter Munitionsarten bzw. Kalibergrößen im internationalen Wettbewerb Nachteile erleiden müssen.

Die Innenministerkonferenz der Länder beruft sich bei diesem Vorstoß auf die Drucksache des Bundesrates 577/09 vom 10. Juni 2009.
In dieser wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob und in wie weit Begrenzungen bei Kaliber bzw. Geschoßenergien im Schießsport durchsetzbar sind.
Die Bundesregierung hat mit Ihrem Bericht vom 27. Januar 2010 bereits die geforderte Prüfung abgeschlossen und von einem Verbot bestimmter Munitionsarten abgesehen, da hier festgestellt wurde das jede Munitionsart bei missbräuchlicher Verwendung auf ihre eigene  Art gefährlich ist. (Bericht der Bundesregierung an den Bundesrat)

Das Innenministerium von Bayern hat als einziges gegen diesen Vorstoß gestimmt. Das bayrische Innenministerium sieht keine Veranlassung zur erneuten Prüfung hinsichtlich der Deliktrelevanz bestimmter Munitionsarten und verweist auf die bereits erfolgte Prüfung der Bundesregierung.

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