Scheingefechte und Anscheinspolitik

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Von , 24. Februar 2013 14:44

Am 1. Februar 2013 beschloss der Bundesrat mit großer Mehrheit eine Gesetzesinitiative zum Waffengesetz in den Bundestag einzubringen. Ziel dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist in Zukunft, dass die Waffenbehörden neben den schon jetzt verbindlichen Abfragen beim Bundeszentralregister usw. auch noch bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Länder nach Erkenntnissen fragen sollen, die einer fehlenden Zuverlässigkeit des legalen Waffenbesitzer im Sinne des Waffengesetz belegen können.
Einzig das Bundesland Bayern stimmte gegen diese Initiative.

Der Betreiber dieses Blogs und gleichzeitig stellv. Vorsitzende von prolegal e.V. hat hierzu einen Kommentar verfasst: Hier klicken

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück

Von , 24. Februar 2013 14:21

Am 15. Feb. 2013 wies die zweite Senatskammer des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde zurück, welche zwei Jahre zuvor mit großem medialen Zirkus dort von Eltern der Opfer der Winnender Bluttat von 2009 und Roman Grafe eingereicht wurde.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich im Grunde gegen den legalen Waffenbesitz hier in Deutschland, der nach Auffassung der Beschwerdeführer das garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, welches im Artikel zwei des Grundgesetzes verankert ist, verstoßen würde.  Weiter lesen 'Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück'»

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