Gebührenabzocke in Bremen geplant

Von , 27. Mai 2012 18:30

Im Artikel vom 17.5.2012 wurde hier noch die Ablehnung einer Waffenkontrollgebühr durch die Abgeordneten aus dem Stadtparlament von Bremerhaven begrüßt.

Jetzt aber liegt uns ein Entwurf einer Gebührenordnung für das Bundesland Bremen vor.
Beim lesen der ganzen Zahlen fällt einem zuerst nicht viel auf.
So sind einige Gebühren mit denen anderer Bundesländer wie z.B. NRW identisch.
(NRW soll nur exemplarisch dienen. Gebührenordnungen anderer Länder sind willkommen.)
Die Gebühr für die Erteilung einer grünen WBK inkl. Erlaubnis für die erste Schusswaffe beträgt 45€, die einer gelben WBK 60€.

Aber es gibt auch Unterschiede, die in der folgenden Tabelle aufgezeigt werden sollen.

Gebührentatbestand nach WaffG

NRW

Bremen

§ 10 Abs. 4 Satz 4
Kleiner Waffenschein
55€ 50€
§ 10 Abs. 4 Satz 1-2 i.v.m. §19
Waffenschein für gefährdete Personen
50-120€ 50-200€
§ 10 Abs. 4 Satz 1-2 i.v.m. § 28
Waffenschein für Bewachungsunternehmen
50-240€ 50-200€
§ 10 Abs. 3 Satz 2 i.v.m. § 18
Munitionserwerbschein für Waffensachverständige
50€ 50-200€
§ 10 Abs. 2 Satz 2
Vereins-WBK
75€ 35€
§ 11 Abs. 1
Voreintrag in WBK
12€ 20€
§ 26 Abs. 1
Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen
50-200€ 75-500€

Das sind nur einige Beispiele welche die Unterschiedlichen Gebührensätze für identische behördliche Vorgänge aufzeigen.
Es gibt aber auch Gebühren, die in nur einem Bundesland erhoben werden bzw. erhoben werden sollen.

Gebührentatbestand nach WaffG

NRW

Bremen

§ 4 Abs. 3
Regelüberprüfung des Fortbestandes des Bedürfnis
Keine Gebühren

25-75€

§ 4 Abs. 4
Erstmalige Überprüfung des Fortbestand des Bedürfnis
Keine Gebühren

20-40€

§ 36 Abs. 3
Anlasslose Aufbewahrungskontrolle
Keine Gebühren

139€
Nachkontrolle: 70€

Im Hinblick darauf das diese Kontrollen und Überprüfungen im Sinne der öffentlichen Sicherheit stattfinden, und mit dem Hintergrund, das in Bremen die Waffenbesitzer zukünftig jährlich zu ihrer Waffenaufbewahrung kontrolliert werden sollen1, ist dieser Entwurf der Gebührenordnung, sollte sie denn so in Kraft treten, ein Abzocke der Waffenbesitzer ohne Beispiel. Bei diesen Gebühren spielt das Ergebnis der Kontrolle keine Rolle. Sie wird erhoben werden egal wie das Ergebnis lauten wird.

Die Wählervereinigung BIW hat den Entwurf dieser Gebührenordnung  abgelehnt.

Wir BÜRGER IN WUT haben die Vorlage abgelehnt. Nach unserer Auffassung handelt es sich bei Waffenkontrollen um hoheitliche Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und deshalb gebührenfrei bleiben müssen. Schließlich erhebt man ja auch bei Verkehrskontrollen keine Gebühr von Autofahrern.

In Zukunft kann sich der Leser dann folgenden Dialog bei einer Verkehrskontrolle vorstellen:

Verkehrspolizist: Guten Tag, Verkehrskontrolle.
Bürger: War ich zu schnell?
Verkehrspolizist: Nein, alles in Ordnung. Fahrzeugschein und Führerschein bitte.
Bürger: Hier Bitte.
Verkehrspolizist: Kann ich mal ihr Warndreieck und ihren Verbandskasten sehen?
Bürger: Aber gerne, ist alles im Kofferraum.
Verkehrspolizist: Sehr gut. TÜV ist auch noch gültig. Haben sie alkoholische Getränke oder Drogen zu sich genommen?
Bürger: Nein, habe ich nicht.
Verkehrspolizist: Sind sie mit einem Alkohol- und Drogenschnelltest einverstanden?
Bürger: Klar. Ich habe ja nichts zu verbergen.
Verkehrspolizist: (nach dem Test) Sehr gut. Alles Negativ. Haftbefehle oder Fahndungen liegen auch nicht gegen sie vor.
Bürger: Super. Schönen Tag noch und auf Wiedersehen.
Verkehrspolizist: Halt Stop!
Bürger: Was gibt es noch? Habe ich was vergessen?
Verkehrspolizist: Ja. Hier bitte. Ihr Gebührenbescheid über die erfolgte Verkehrskontrolle. Schönen Tag noch.

 

1  – Quelle: Presserklärung SPD-Fraktion Bremische Bürgerschaft vom 20.3.2012

2 Antworten für “Gebührenabzocke in Bremen geplant”

  1. Martin Bischof sagt:

    Gebühren für Kontrolle der Waffenaufbewahrung
    Ich möchte darauf hinweisen, dass zahlreiche Verwaltungsgerichte, nicht nur der unteren Ebene, inzwischen festgestellt haben, dass die Erhebung solcher Gebühren rechtens und der jeweilige Waffenbesitzer als Verursacher anzusehen ist. Wenn nun die BiW in Bremen feststellen, dass die Aufbewahrungskontrollen im öffentlichen Interesse seien, so haben sie diese Urteile nicht gelesen oder sie äußern sich wider besseres Wissen.

  2. Clitus sagt:

    Na, dann sollten die Bremer doch dafür sorgen, daß die Autofahrer Deutschlands für anlaßlose Verkehrskontrollen vom Staat zur Kasse gebeten werden; das Volk wird´s unserern “Politikern” dann schon richten……..

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