Fakten vs. Fiktion

Von , 8. Februar 2012 11:45

Es ist wieder soweit:

Es hat sich ein Politiker aus seiner Deckung heraus getraut und auf Abgeordnetenwatch.de einige an ihn gestellte Frage zum Thema Waffenrecht beantwortet.

Diesmal ist es der Bundestagsabgeordnete von B90/Die Grünen, Josef Philip Winkler.
In der Zeitschrift Visier Ausgabe 01/2012 wurde auf den Seiten 106-107 ein Interview mit ihm zum Thema Drucksache 17/7732 abgedruckt.

 

Ihm wurden drei Fragen zu dem Thema gestellt:

Frage von Alfred Neumann
Frage von Norbert Werner
Frage von Reinhard D. Schulz

Die Frage von Herrn Neumann wurde kurz und knapp mit dem immer wieder gerne beschworenen Schreckgespenstern von Winnenden/Utøya beantwortet.

Für die Frage von Herrn Werner nahm er sich etwas mehr Zeit.
Der Punkt, warum die Bundestagsfraktion B90/Die Grünen ein Verbot bestimmter halbautomatischer Langwaffen fordert wurde, wie in letzter Zeit üblich, mit dem Hinweis auf die Drucksache 17/7732 und der darin aufgeführten Begründung beantwortet.
Das diese Begründung schon in der ersten Lesung durch die Reden der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und in weiten Teilen auch von der SPD in der Luft zerpflückt wurden, darauf geht Herr Winkler nicht ein.
Dann stellt Herr Werner die Frage wo die Grünenfraktion denn Handlungsbedarf im Kampf gegen die illegalen Waffen sehen, da mit ihnen fast alle Straftaten mit Schusswaffen begangen werden.
Seine Antwort darauf:

Den sehen wir in der Tat und haben aus diesem Grund dazu schon vielfache Initiativen gestartet, so etwa für ein nationales Waffenregister, welches Ende 2012 nun endlich in Betrieb gehen soll.

Die Frage, wie genau das nationale Waffenregister eigentlich die Zahl der illegalen Schusswaffen in Deutschland eindämmen soll, bleibt gänzlich unbeantwortet; werden in ihr doch ausschließlich registrierte und somit legale Schusswaffen erfasst.
Das dieses Waffenregister aber mehr Fragen aufwirft als Probleme lösen wird hat Frau Katja Triebel in einer Pro-Kontra-Analyse ausgearbeitet:
Zentralregister: Pro und Kontra – von Katja Triebel
Abschließend schreibt Herr Winkler zu der Beantwortung der Anfrage von Herrn Werner:

Daß die Bekämpfung von illegalen Waffen eine alles andere als einfach ist, ist aber kein Argument gegen höhere Sicherheitsstandards und Beschränkungen bei legalen Schußwaffen.

Dieser Satz zeigt doch wieder eines: Das Thema illegale Schusswaffen ist den Grünen doch eigentlich schnurzegal, Hauptsache ist man kann den legalen Waffenbesitz einschränken.

Von Herrn Schulz auf die zentrale Waffenlagerung und den damit verbundenen Umwegen, Zeitaufwand und der zusätzlichen Fahrtkosten angesprochen, antwortete Herr Winkler:

Daß dies für Personen, die Schußwaffen legal nutzen, unter Umständen lästige “Nebenwirkungen” mit sich bringt, sollten wir im Sinne unser aller Sicherheit in Kauf nehmen.

Zusätzliche Belastungen, erhöhte Fahrtkosten, zusätzlicher Spritverbrauch..
Die Auswirkungen von dem was sie fordern interessiert die Grünen, zumindest aber Herrn Winkler, nicht im geringsten. Hauptsache man kann seine Forderungen durchboxen.

Dann wollte Herr Schulz noch wissen in wie weit sich die geforderte Begrenzung der Geschossenergie mit dem §19 des Bundesjagdgesetz vereinbaren lassen.

Für die Jagd rudert Herr Winkler zurück und stellt im Falle einer Gesetzesverschärfung Ausnahmeregelungen für Jäger in Aussicht. Einzig und allein für Sportschützen soll der Erwerb und Besitz von Munition mit “besonderer Durchschlagkraft” verboten werden. Diese würden nicht ohne Grund auch “Cop Killer” genannt werden, weil sie ohne Mühe Schutzkleidung durchschlagen könne!

Was für eine Steilvorlage: In Deutschland wird nach Aussage von Herrn Winkler im Schützensport mit Munition geschossen die dafür entwickelt wurde Schutzwesten zu durchschlagen!
Herr Winkler weiß anscheinend nicht wie man die einschlägigen Suchmaschinen im Internet bedient, denn sonnst wäre er nach kurzer Recherche auf zwei Links zu dem Thema gestoßen:

wTw: Beschusshemmende Weste

Technische Richtlinien – Ballistische Schutzwesten

Zitat Wiki zu Schutzklassen der Sicherheitswesten:

  • SK 1 und Level IIIA
    Schutz vor Kurzwaffenmunition mit Weichkern und Rundkopf oder Teilmantel beziehungsweise Hohlspitze
  • SK 2
    Schutz vor Kurzwaffenmunition mit Hartkern
  • SK3 und Level III
    Schutz vor Langwaffenmunition mit Vollmantel und Weichkern oder Teilmantel beziehungsweise Hohlspitze
  • SK4 und Level IV
    Schutz vor Langwaffenmunition mit Vollmantel und Hartkern (Zitat Ende)

Wenn man dann noch ein wenig bewandert ist im Waffengesetz, dann weiß man auch das Geschosse, die z.B. aus Kurzwaffen abgefeuert werden und Westen der Schutzklasse 1 (SK1) durchschlagen oder aus Langwaffen abgefeuert Westen der Schutzklasse 3 (SK3) durchschlagen können, als sog. Hartkerngeschosse bezeichnet werden.
Wiki: Hartkerngeschoss

Spätestens dort findet man aber dann folgenden Satz:

Der Besitz von Hartkernmunition ist in Deutschland laut Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Punkt 1.5.4) verboten.

Zitat:
”Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[…]
1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7
[…]
1.5.4 Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;”
Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Die angeblich in Deutschland für Privatpersonen erhältliche
“Cop Killer”-Munition, die bisher nur im Film “Lethal Weapon 3” bekannt geworden ist und dort stählerne Radladerschaufeln durchschlägt, entpuppt sich als Hirngespinst.
Aber es ist wieder mal ein gutes Beispiel dafür wie die Politiker der Grünen-Partei Fiktion und Fakten durcheinander werfen um ihre Argumentation für einen Unwissenden plausibel erscheinen zu lassen.

Die Aussage von Herrn Winkler im Bezug auf die sog. “Cop Killer”-Munition nahm dann Herr Kaiser zum Anlass um bei Abgeordnetenwatch.de noch einmal genauer nach zu fragen:

Können Sie mittels irgendeiner Quelle Ihre Behauptung das deutsche Sportschützen “Cop Killer”-Munition, welche durch Schutzwesten und sonstige physische Deckung schlägt ( wie eine stählerne Radladerschaufel wie im Film) verwenden belegen? Oder kommt es häufiger vor das Sie oder Ihre Partei Gesetzesvorlagen aufgrund von in Hollywood-Actionreissern erworbenem Wissen auf den Weg bringen?

Link zu der Anfrage
Antwortprognose? Diese Frage wird nicht beantwortet werden, da sich Herr Winkler und seine Berater hierzu mit dem Waffengesetz, ballistischen Eigenschaften von Geschossen und Wirkungsprinzip von Schutzwesten ernsthaft auseinandersetzen müssten und evtl. sogar Fakten finden könnten mit der sie ihre eigenen Behauptungen sogar selbst wiederlegen.

2 Antworten für “Fakten vs. Fiktion”

  1. Hildesvin sagt:

    Als behördlicherseits die Teilmantelgeschosse eingeführt wurden (war das im Zusammenhang mit dem reizenden Herrn Schmökel?), war so eine Grüne Plunze sehr dafür: Die einfältige Gans wähnte nämlich, die Teile würden an der Körperoberfläche platzen und den armen Sünder nur betäuben… Leider nichts dokumentiert, kann mich aber durchaus entsinnen. (In der “Visier”?)

  2. harry sagt:

    Frage:Warum treten die Schützen nicht massenweise in eine Partei ein die Ihre Int. vertritt?Z.b. BIW-die Masse macht Druck und in euren Städten könntet ihr die Lokalpolitik mitbestimmen.

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