Waffensteuerpläne erfahren Widerstand.. aus der SPD

Von , 2. Februar 2012 16:44

Wie es scheint gibt es innerhalb der SPD unterschiedliche Positionen dazu wie mit dem Waffengesetz umgegangen werden soll.

So liegt dem Blog ein Schreiben vom 30.1.2012 des Landesgeschäftsführer der Bremer SPD, Roland Pahl, an den Günzburger Oberbürgermeister, Gerhard Jauernig (SPD) vor.
In diesem bedankt sich Herr Pahl für ein Schrieben vom 24.1.2012 (*Edit* wurde dem Blog später aus Günzburg nachgereicht, Nachtrag beachten) und geht in drei Punkten, die wohl den Positionen der Bremer SPD widersprechen, darauf ein.

So sieht die SPD-Bremen nach wie vor in der Waffensteuer ein wirksames Instrument um den privaten Waffenbesitz in ihrem Bundesland effektiv bekämpfen zu können.
Zugleich hält sie die Waffensteuer für nötig um die Waffenbesitzer an den Folgekosten für die exzessiv stattfindenden Aufbewahrungskontrollen zu beteiligen.
Genau so gut könnte man eine Blitzer-Steuer verlangen mit der die Kosten für Geschwindigkeitskontrollen auf Deutschlands Straßen finanziert werden.

Dann stellt Herr Pahl (SPD-Bremen) in Aussicht das alle die Waffenbesitzer von der Steuer befreit werden, die ihre Waffen in den Vereinsheimen aufbewahren.
Mit anderen Worten: Zentrale Waffenlagerung !
Dumm nur das nach §13  Abs. 6 der AWaffV in Schützenhäusern die Aufbewahrung von max. 3 Langwaffen erlaubt ist.
Ohne aufwändige Um- bzw. Neubauten in Absprache mit den Waffenbehörden ist das für die Vereine in finanzieller Hinsicht, aber auch aus Platzgründen nicht möglich. Außerdem stellt sich dann wieder die Frage wie es mit der Waffenausgabe geregelt wird wenn der Besitzer auf überregionale Wettkämpfe fährt. Und wer tritt dann in die Haftung wenn aus den Schützenhäusern Waffen entwendet und für Straftaten verwandt werden?

Aber folgende Aussage von Herrn Pahl schlägt dem Fass den Boden aus:

Ihre Darstellung, dass ein Großteil der bekannten Greueltaten ausschließlich mit illegalen Waffen begangen wurden, möchten wir entschieden entgegen treten. Insbesondere bei den Amoktaten (Erfurt, Winnenden und anderen) wurden von den Tätern legale Waffen verwendet, die in Privathaushalten aufbewahrt wurden.

Dazu muss man, um die Fehler in dem Argument zu verstehen, folgendes Wissen:
In Deutschland ist eine Privatperson nur dann legal im Besitz einer Waffe, wenn sie auf einem Schießstand aufgrund einer Leihgabe die tatsächliche Gewalt (halten in den Händen) darüber inne hat.
Der andere Fall ist der, das man im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein muss, um die darin eingetragenen Waffen auch Besitzen zu dürfen.
(Auch bei Waffenscheinen und Jagdscheinen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.)
Hierbei gilt es zu beachten das Besitz nicht mit Eigentum verwechselt werden darf.
Jeder andere Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist für Privatpersonen illegal!

Jetzt behauptet Herr Pahl das die Taten von Winnenden und Erfurt mit legalen Waffen begangen wurden.
Das stimmt nicht!

Erfurt: Robert S. fälschte die Bescheinigung seines Schießsportvereines dahin das ihm das Bedürfnis nach einer großkalibrigen Schusswaffe bestätigt wurde.
Seinem Sachbearbeiter fiel nicht auf das in diesem Verein Aufgrund der technischen Voraussetzungen der Schießstände nur mit Kleinkaliber geschossen werden konnte.
Auch eine Nachfrage des Händlers, bei dem er mit seiner erschlichenen Waffenbesitzkarte die spätere Tatwaffe kaufte, machte den Sachbearbeiter nicht stutzig.
Robert S. befand sich Aufgrund der erschlichenen Waffenbesitzkarte in dem illegalen Besitz einer Schusswaffe. Die Pistole war in dem Moment, in dem er damit das Ladengeschäft des Händlers verließ, eine illegale Schusswaffe.

Winnenden: Solange die Pistole im Schrank lag (wo sie laut Aufbewahrungsvorschrift aber nicht sein durfte) war sie eine legale Waffe.
Erst in dem Moment, in dem Tim K. die Waffe seines Vater entwendete indem er sie an sich nahm und damit das Haus verließ, von dem Moment an war Tim K. ein illegaler Waffenbesitzer. Die Waffe war, obwohl von seinem Vater legal gekauft, ab da auch eine illegale Schusswaffe.

Somit hat Herr Gerhard Jauernig, Oberbürgermeister von Günzburg, Recht wenn er die Behauptung aufstellt das ein Großteil der Gräueltaten mit illegalen Schusswaffen ausgeführt wurden.

Bei der Argumentation von Herrn Pahl stellt sich aber eine andere Frage:
Ist ein Mord mit einer legalen Schusswaffe ausgeführt weniger Grauenhaft als mit einer Illegalen?
Wo liegt da der Unterschied?
Wie soll man den Hinterbliebenen erklären das der Tod ihres verstorbenen Familienmitgliedes nicht so tragisch ist, weil der Mord mit einer illegalen Schusswaffe ausgeführt wurde?
Oder soll man die Opfer von Legalwaffenbesitzern stärker betrauern?
Darf man solche Taten anhand der Legalität bzw. Illegalität der Schusswaffen unterscheiden?

Nein! Darf man nicht!

Stattdessen werden solche Taten als Alibi für eine Politik missbraucht, welche von den eigenen Fehlern der Vergangenheit ablenken soll.

 

Zum Schluss möchte ich einen Leserbrief zitieren, der heute (2.2.2012) in der Printausgabe des Tagesblatts “Weser Kurier” erschien:

Der letzte Anker

Das deutsche Waffenrecht ist in Europa eines der schärfsten überhaupt.
Die Auflagen zur Sicherung des Sportgerätes und der Munition sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben worden. Die Waffenbesitzer müssen die Aufbewahrung gegenüber den Behörden dokumentieren. Geschieht das
nicht, wird die Behörde tätig. Wenn man Großkaliberwaffen verbieten will, sollte man es auch begründen können und nicht einfach aus polemischen und wahlkampftaktischen Gründen die Öffentlichkeit verunsichern.
Die Waffensteuer ist wohl der letzte Anker, den die SPD werfen will, um
von ihrer desaströsen Sicherheits- und Finanzpolitik im Lande Bremen abzulenken.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Gefahr von Sportschützen auf die Bevölkerung ausgeht, aber von anderen kriminellen Vereinigungen
im Lande Bremen.

MH, BREMEN

 

Nachtrag 3.2.2012

Keine drei Stunden nachdem dieser Blogeintrag veröffentlicht wurde schrieb mich Herr Joachim Tillmann an, der Mitglied in der der Gau Günzburg ist.
Er bot mir an das ich den Brief seines OB Gerhard Jauernig von ihm erhalten könnte, ohne dem die Zusammenhänge in diesem Blogeintrag nicht sehr klar sind.
Ich nahm das Angebot dankend an.

Was ich dann in diesem Brief zu lesen bekam erfreute mich sehr, ist der OB Jauernig einer der wenigen mir bekannten Politiker die sich aktiv für das Schützenwesen und die Rechte der Waffenbesitzer einsetzt.
Aber lesen sie selbst:

Brief des Günzburger Oberbürgermeister Gerhard Jauernig an SPD Landesverband Bremen

Zur Person Gerhard Jauernig möchte ich noch etwas sagen, da es sich meiner Meinung nach lohnt etwas mehr über diesen Mann zu erfahren:

Er wurde 2002 Oberbürgermeister von Günzburg, 2008 wurde er mit 96,4 % der Stimmen im Amt bestätigt.
Seine große Beliebtheit verdankt er u.a. seiner Bürgernähe, den Einsatz für die Stadt Günzburg, deren Bewohnern und der Vereine. Er scheut sich nicht auch Konzerne und Parteien zu kritisieren, was er bereits öfters bewiesen hat.
Das Vereinsleben und die Zusammenarbeit der Vereine, aber auch das Miteinander der Bevölkerung hat sich nach Meinung der Bürger durch die Arbeit ihres  Oberbürgermeisters sehr positiv entwickelt.

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