Gesetzentwurf B90/Die Grünen zum Waffengesetz

Die Grünen haben ihre Ankündigung wahr gemacht.

Angekündigt hatte es der Bundestagsabgeordnete Wieland schon hier: KLICK
Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes eingebracht.

Drucksache 17/7732 

Sinn dieser Änderung:

Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen !!!

Mit welcher Begründung?
Und da wird es interessant.. nicht weil uns hieb und stichfeste Fakten geliefert werden die ein solches Verbot hier in Deutschland rechtfertigen würden.
Nein.. es wird, genau wie nach der Explosion der Atomraftwerke in Fukushima, eine Trägödie aus dem Ausland zum Anlass genommen hier in Deutschland die eigene Politik vorran zu treiben.

Zitat Gesetzentwurf: „[...]Der menschenverachtende Massenmord auf der Insel Utøya im Sommer 2011 [...]“

Auch liest sich die ganze Begründung wie an de Haaren herbei gezogen.
Keine Zahlen, keine Fakten, stattdessen nur Anspielungen und Tatsachenverfrehungen.

Zitat Drucksache:

„Weder beim Schießsport noch bei der Jagd geht es jedoch darum, in möglichst kurzer Zeit möglichst große und viele Magazine mit scharfer Munition abzufeuern. Ebenso wenig geht es darum, militärisches bzw. polizeiliches Schießen zu erlernen. Hierzu sind ausschließlich die zuständigen staatlichen Stellen befugt. In einer Gesellschaft, die ihre Konflikte friedlich lösen und den zwischenmenschlichen Umgang gewaltfrei gestalten will, haben Schusswaffen mit militärischem Aussehen nichts zu suchen. Beim Umgang mit kriegswaffenähnlichen Schusswaffen findet die individuelle freie Entfaltung der Persönlichkeit in der öffentlichen Sicherheit, insbesondere in den Rechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit ihre Grenze. Der Schutzauftrag, den der Staat in dieser Hinsicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hat, verpflichtet den Gesetzgeber, das hohe Zerstörungs- und Gefahrenpotenzial, welches von derartigen Waffen im Falle eines Missbrauchs ausgeht, zu unterbinden. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzentwurf.“

Hier zeigt sich die große Ahnungslosigkeit der Grünen über die Schießsportordnungen der Verbände. Hätten sie ihren schießenden Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann gefragt, der hätte ihnen sicherlich Auskunft geben können.

Zerlegen wir das ganze mal:

„[...]Weder beim Schießsport noch bei der Jagd geht es jedoch darum, in möglichst kurzer Zeit möglichst große und viele Magazine mit scharfer Munition abzufeuern.[...]“

Im Schießsport ging es nie darum möglichst viel Munition in möglichst kurzer Zeit zu verschießen.
Es geht um Präzision.
Außerdem sind in den einzelnen Disziplinen die Anzahl der Schüsse pro Durchgang begrenzt. In der Regel sind das 5 Schuss pro Durchgang. Wenige Disziplinen erfordern das man 10 Schuss ins Magazin lädt. Es gibt keine Disziplin im Schießsport die mehr als 10 Schuss pro Durchgang im Magazin erlaubt. Die Jäger benutzen nur Magazine die per Gesetz auf zwei Schuss begrenzt sind.

„[...]Ebenso wenig geht es darum, militärisches bzw. polizeiliches Schießen zu erlernen.[...]“

Völliger Quatsch!
Frau Künast soll mir einen Schießsportverein oder einen Schießsportverband in Deutschland zeigen der nach einer vom Bundesministerium für Inneres genehmigten Schießsportordnung schießt und militärische oder polizeiliche Schießdisziplinen in seinem Sportprogramm hat.
Wenn sie das schafft, dann gelobe ich von diesem Tage an immer Die Grünen zu wählen.

„[...]Beim Umgang mit [...] Schusswaffen findet die individuelle freie Entfaltung der Persönlichkeit in der öffentlichen Sicherheit [...] ihre Grenze.[...]“

Verstoßen wir hierbei mal gegen das Grundgesetz, und zwar genauer gegen §2 Abs. 1.

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Wo verletzte ich bei dem Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe die Grundrechte anderer Mitbürger bzw. wo gefährde ich die verfassungsmäßige Ordnung?
Wo und wie ich durch den Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe die Rechte meiner Mitbürger verletze oder wie ich durch den Waffenbesitz die verfassungsgemäße Ordnung gefährde, das konnte mir noch kein Politiker der Grünen irgendwie glaubhaft erklären.

„[...]Der Schutzauftrag, den der Staat in dieser Hinsicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hat, verpflichtet den Gesetzgeber, das hohe Zerstörungs- und Gefahrenpotenzial, welches von derartigen Waffen im Falle eines Missbrauchs ausgeht, zu unterbinden.[...]“

Löblich!
Wirklich.
Der Staat, oder vielmehr die Grünen, sehen den Schutzauftrag des Staates gegenüber den Bürgern hinsichtlich des Missbrauch von Schusswaffen.
Und wieder wird der legale Waffenbesitzer unter dem Generalverdacht der Bedrohung der öffentliche Sicherheit darstellt.
Haben unsere Abgeordneten mal einen Blick in den Berliner Senat geworfen?
Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
Dort wurden vor einigen Wochen eine Reihe von kleinen Anfragen rund um das Thema Waffenmissbrauch und Waffenbesitz beantwortet. KLICK
Und da musste der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting (SPD) eingestehen das legal besessene Waffen so gut wie gar nicht bei Missbrauchsfällen von Schusswaffen in Erscheinung getreten sind.
In einem Zeitraum von 8 Jahren gab es in Berlin insgesamt 7 Missbrauchsfälle von legalen Schusswaffen. Im gleichen Zeitraum wurden in Berlin aber 8.925 mit illegalen Schusswaffen begangen.

Wie groß ist der Gewinn an Sicherheit wenn man alle 10.600 legale Waffenbesitzer in Berlin entwaffnen würde?
Wie groß ist der Gewinn an Sicherheit wenn man Bundesweit alle halbautomatischen Schusswaffen verbietet?
Nach Logik von B90/Die Grünen müsste es hier in Deutschland dann schlagartig keine Schusswaffenkriminalität mehr geben.
Währen da nicht die illegalen Schusswaffen mit denen hier beinahe 100% aller Straftaten mit Schusswaffen begangen werden.

Nur wie man an diese heran kommt, dazu liefern uns die Grünen keine Ideen.

Dieser ganze Gesetzesentwurf hat nur einen Zweck:
Die Grünen sehen keinen Sinn in den legalen Waffenbesitz der Bürger dieses Staates.
Und wo sie keinen Sinn drin sehen, das wollen sie verbieten. Wiedersprechen sie doch hierbei ihrem eigenen Grundsatzprogramm.

Zitat:
„[...]Selbstbestimmung verwirklicht Freiheit

Wir treten ein für Emanzipation und Selbstbestimmung. Vielfältige emanzipatorische Bewegungen, libertäre und liberale Traditionen prägen gemeinsam diese freiheitliche Orientierung. Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Menschen eine Chance haben ihr Leben selbst zu gestalten – frei von Bevormundung. [...]

 

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