Häusliche Gewalt

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Von , 31. Juli 2011 08:43

Ein Kommentar von Katja Triebel.

“Die Schweiz, wo jeder Militärdienstpflichtige seine Waffe zuhause hat, (46 Waffen auf 100 Einwohner) nimmt in Europa den traurigen Spitzenplatz bei Suiziden und erweiterten Suiziden (Mann bringt Frau und Kinder um, dann sich selbst) ein. Die These, dass eure Lieben sicherer leben, wenn ihr euch bewaffnet, ist kompletter Blödsinn”

Argumente, die die Medien verschweigen

Da mittlerweile auch in der Schweiz die 5 ehemaligen Nachrichtenagenturen in einer (linksorientierten) Hand sind, verlasse ich mich lieber auf Behördenfakten als auf Aussagen ala 20 Minuten online und Co.

Es ist völlig richtig, dass schweizer Frauen – wie in Deutschland – die Hauptopfer häuslicher Gewalt sind. Es ist auch richtig, dass im Jahr 2006 über 350 Menschen mit (hauptsächlich bereits verbotenen = illegalen) Schusswaffen angegriffen (d.h.nicht in jedem Fall getötet) wurden. Das Haupttötungsmittel ist jedoch – wie in Deutschland – das Messer. http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2007-49/artikel-2007-49-messerland-schweiz.html

Den LEGALEN Besitz mit diesen Tötungsdelikten in Zusammenhang zu bringen, ist jedoch anhand der schweizer Polizeiberichte nicht legitim: Tötungsdelikte – Fokus häusliche Gewalt – Polizeilich registrierte Fälle 2000-2004: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publicationID=2419

In diesem Bericht steht auch: Auffällig ist zudem, dass der Anteil der polizeilich bekannten Tatverdächtigen auch in diesem Gewaltbereich sehr hoch ist.
Anm: In einem Rechtsstaat wie der Schweiz dürfen polizeilich bekannte Tatverdächtige keine legalen Waffen besitzen, d.h. sie können auch keine Armeewaffen besitzen.

Anm. ähnlich verhält es sich in Deutschland: Nachgewiesenen Gewalttätern wird der private Waffenbesitz i.d.R. aberkannt wegen Unzuverlässigkeit (dies gilt für Gewalttaten generell und auch für andere Straftaten ab Strafeb mit 60 Tagessätzen)

Im Gegensatz zu Deutschland werden in der Schweiz zum Glück nur wenige Morde verübt, jedoch hat die Schweiz ein sehr hohe Selbstmordrate, u.a. weil in der Schweiz die Tötung auf Verlangen erlaubt ist.

Tatsächlich wurden die von der Initative betroffenen Armeewaffen zu unter 3% bei Morden und zu 14% bei Selbstmorden benutzt.

Besitzer registrierter Waffen verhalten sich lt. wissenschaftlichen Studien rechtstreuer als die Durchschnittsbürger, denn sie verlieren den registrierten Waffenbesitz, sobald sie sich nicht gesetzeskonform verhalten. Und illegale Waffen kann man nicht verbieten, denn sie sind es schon.

Die Verfügbarkeit von legalen Schusswaffen ändert nichts am Suizidverhalten, nur am Tatwerkzeug. 92% aller Selbsttötungen in der Bundesrepublik im Jahr 1999 und 2004 erfolgten ohne Schusswaffengebrauch. In Kanada haben sich nach der Waffenrechtsverschärfung weniger Menschen mit Schusswaffen umgebracht. Die Gesamtzahl der Selbsttötungen blieb gleich. Es stürzten sich mehr Menschen in die Tiefe. In Australien hatte sich die Selbstmordrate zehn Jahre vor dem Kurzwaffenbann gesenkt, um danach drastisch anzusteigen.
http://www.fwr.de/index.php?id=110

FAZIT: Waffenverbote helfen nur Verbrechern, weil sie annehmen können, dass ihre Opfer unbewaffnet sind, da dies sich i.d.R. an die Gesetze halten. (Dies kann man von Kriminellen nicht annehmen. Nicht umsonst wurde bei Raub, Erpressung, Entführunge und Vergewaltigung in Deutschland noch nie eine legale Waffe benutzt)

Gesetzliche Waffenverbote oder: Wenn Dinge töten könnten

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Von , 28. Juli 2011 17:33

Artikel von Eva Ziessler
http://evaziessler.wordpress.com/

Aus aktuellem und fürchterlichem Anlass hier nochmal meine Geschichte, die schon vor über zwei Jahren auf der Achse des Guten erschienen ist. Unredigiert. Damit jeder sehen kann, dass dieselben Überlegungen ihre Gültigkeit behalten, dass die Argumente zeitlos sind. Und dass wir kollektiv dem Irrsinn anheimfallen, wenn wir meinen, das Problem mit dem gesetzlichen Verbot von Waffen und von “rechten” Blogs aus der Welt schaffen zu können:

“Sydney. Australien. Plötzlich war sie tot: Mann erstach seine Ehefrau mit Sushi-Messer. Derartige Angriffe sind auch in Deutschland denkbar—der Handel mit den extrem scharfen Messern ist nicht reglementiert.“—So hätte die Meldung lauten können, oder auch so: „Cleveland, Ohio. Frau blendete Autofahrer mit Kosmetikspiegel. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern. Auch in Deutschland könnte so etwas vorkommen— der Handel mit den extrem blendenden Spiegeln ist nicht reglementiert.“ Oder auch: „Buenos Aires. Argentinien. Gastgeberin tat Entkalkungsmittel in die Bowle. Alle Gäste mussten wegen Verätzungen der Speiseröhre behandelt werden. Derartige Angriffe sind auch in Deutschland denkbar—der Handel mit den ätzenden Entkalkungsmitteln ist nicht reglementiert.“…

Tatsächlich ging es in dem Artikel ( http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,544807,00.html ) um „Laserpointer“, mit denen australische Flugzeugpiloten im Landeanflug von irgendwelchen Irren geblendet worden waren. Authentisch ist allerdings der Jammer der Autorin über die bedauerliche Tatsache, dass „derartige Angriffe“ auch in Deutschland „denkbar“ seien, da eben „der Handel mit den gefährlichen Gegenständen nicht reglementiert“ sei. „Denkbar“ ist ja nun Vieles im Leben. Im Gegensatz zu den Angreifern scheint es der Autorin allerdings an Phantasie zu mangeln.

Denn fast jeder Gegenstand und selbst „natürliche“ Dinge wie Äste und Steine können als gefährliche Waffen eingesetzt werden. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Sogar mit einem Daunenkopfkissen kann man jemanden ersticken. Und mit Hilfe von vier Paketmessern ist es möglich, wie wir inzwischen erfahren haben, mehr als dreitausend Menschen zu ermorden und zwei Großstädte zu verwüsten. Der Autorin fällt aber gar nichts ein oder auf—außer dem Ruf nach der starken Hand der Staatsmacht, die „den Handel reglementieren“ soll. Warum ruft sie dann nicht dazu auf, auch den Handel mit Daunenkopfkissen, Absatzschuhen (damit kann man jemandem das Auge ausstechen!) und Küchenmessern zu reglementieren?

Vermutlich wegen ihrer begrenzten Phantasie. Weswegen ihr auch die Tatsache entgangen sein dürfte, dass nicht der freie Handel mit Gegenständen das Problem ist, sondern die Menschen, die irgendwelche allgemein gebräuchlichen Gegenstände auf eine bestimmte Weise benutzen, weil sie Andere verletzen wollen. Und ebenfalls entgangen ist ihr anscheinend auch, dass sich Menschen, die absichtlich Andere verletzen,— mit Hilfe welcher Gegenstände auch immer— strafbar machen. Nein, es ist ihr nicht entgangen, denn sie schreibt sogar selbst, dass in Australien „Laserattacken auf Flugzeuge mit zwei Jahren Haft und Geldstrafen bis zu 20.000 australischen Dollar geahndet werden“. Es ist merkwürdig: Wie kann sie dann die Reglementierung des Handels mit Laserpointern durch den Staat fordern, obwohl sie weiß, dass Laserattacken auch in Deutschland schon strafbar sind?

Hier offenbart sich ein tiefer liegendes Problem: Unsere Empfindung von Ohnmacht in einer nicht perfekten Welt, einer Welt nämlich, in der es Unfälle gibt und Menschen, die Andere verletzen wollen und das auch erfolgreich tun. Und unser Wissen darum, dass selbst die Androhung höchster Strafen niemals alle Verbrechen verhindern wird.

Die Frage ist nur, wie wir mit dieser Einsicht, dem Freudschen Realitätsprinzip, umgehen. Wir können es machen wie unsere Autorin und unsere Politiker: Wir können Gegenstände tabuisieren, oder, wie die Ethnologen es nennen, in eine magisch-animistische Weltsicht zurückfallen. So wie kleine Kinder, die schon mal einen Tisch treten, an dem sie sich gestoßen haben und dann zu ihren Eltern laufen und verlangen, dass der Tisch bestraft wird. Das ist die infantile Variante, die unsere Journalisten und wir und unsere Politiker immer wieder zu bevorzugen scheinen. Als Robert Steinhäuser in Erfurt fast zwei Dutzend seiner Mitschüler erschossen hat, haben wir das Waffengesetz verschärft.

Und die reife, nicht-magische Weltsicht? Wie sieht die aus?—Wir finden uns damit ab, dass die Welt nicht perfekt ist, dass es immer eine –kleine- Zahl von Menschen geben wird, die Verbrechen begehen, deren Opfer auch wir oder unsere Familien sein können, dass auch wir einen Autounfall haben oder an Krebs erkranken können, und, vor allem, dass es keinen Medizinmann oder Vater Staat gibt, zu dem wir laufen können und der wüsste, wie solche Geschehnisse in Zukunft zu verhindern sind. Nach diesem, dem nicht-infantilen Prinzip, haben einige amerikanische Bundesstaaten nach den diversen Universitätsschießereien gehandelt: Sie haben die Waffengesetze ENTSCHÄRFT, sodass jetzt Jeder auf dem Campusgelände verborgene Waffen tragen darf. So ist keiner mehr einem Amokläufer hilflos ausgeliefert. Und ein potentieller Amokläufer weiß schon vorher, dass möglicherweise er selbst das Opfer wird—weil die anderen zurückschießen könnten.

Wehrlose Bürger in Norwegen

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Von , 27. Juli 2011 18:06

Artikel von Eva Ziessler
http://evaziessler.wordpress.com/

Nein, ich werde das „Manifest“ des norwegischen Killers nicht lesen, auch nicht in Auszügen. Mich interessiert nicht, was sich dieser Mann seit zehn Jahren oder länger in seinem Kopf zurechtgesponnen hat. Mich interessiert nicht, ob er Hitler und Marx und John Stuart Mill gelesen hat und was er über sie denkt. Oder ob er den „Unabomber“ plagiiert hat.

Ich will auch nicht wissen, welche Blogs er gelesen hat und ob er rechts, links oder einfach nur schief gewickelt ist. Und seine Kindheitserfahrungen sowie sein möglicherweise daraus in irgendeiner Weise resultierender Geisteszustand sind für mich ebenfalls irrelevant. Kurz gesagt: Was diesen Menschen zu seinen Taten motiviert hat, interessiert nicht—und es sollte auch für die Mehrzahl aller anderen Menschen nicht von Interesse sein. Mit der Ausnahme vielleicht der sehr kleinen Zahl der zuständigen Strafrichter und Psychiater, die sich nach den Regeln des Strafverfahrens im Rechtsstaat mit ebendieser Motivationslage des Täters zum Tatzeitpunkt von Rechts wegen beschäftigen müssen.

Mich interessiert nur Eins: Kann dafür gesorgt werden, dass potenzielle Täter mit solcher Motivationslage -Menschen also, die den Wunsch hegen, andere Menschen zu verletzen und zu töten-, möglichst ganz auf den Bereich des Potenziellen beschränkt werden? Oder, anders gewendet: Kann das Ausmaß des Schadens bei der nie absolut zu verhindernden Umsetzung solcher Tötungsphantasien in die Tat begrenzt werden? Die Antwort auf diese Frage lautet „Ja“! Wenigstens das Ausmaß solcher Taten –die Zahl der Toten- kann in relativ engen Grenzen gehalten werden: Durch die Aufhebung des Waffenverbots für erwachsene Bürger.

Die Entwaffnung friedlicher Bürger durch den Staat ist es nämlich, die uns in umfassender Weise wehrlos gegenüber solchen Tätern macht und es ihnen erlaubt, wie in Norwegen, ungestört und ungehindert eineinhalb Stunden lang ein Gemetzel unter 700 vollkommen verteidigungsunfähigen Menschen anzurichten. Die amerikanische Redensart „If guns are outlawed, only outlaws will have guns” (nicht ganz treffend, aber sinngemäß übersetzt: Wenn das Waffentragen gesetzwidrig ist, dann werden nur Gesetzwidrige Waffen tragen) beschreibt pointiert, wie die Bürger durch den Staat zu wehrlosen Opfern solcher Täter werden. Und die Täter wissen das. Dieser Täter wusste ganz genau, dass seine Opfer ihm nichts entgegenzusetzen haben würden. Vielleicht wusste er auch –und hat das möglicherweise in seine Planung einbezogen—, dass darüber hinaus ziemlich viel Zeit bis zum Eintreffen der Polizei verstreichen und er deshalb der Umsetzung seiner Tötungsphantasien in die Tat in aller Ruhe würde nachgehen können. Aus seiner Sicht war das Ganze genau wie das Erschießen von in einem Käfig eingesperrten Tieren, denen niemand zu Hilfe kommen konnte.

Hätte der Täter nicht mit Sicherheit gewusst, dass kein einziger Mensch auf der Insel bewaffnet sein würde, dann hätte er das Ganze vermutlich gar nicht erst versucht, jedenfalls nicht alleine. Er hätte sich mindestens Mittäter suchen müssen, was die Sache wesentlich komplizierter gemacht hätte.

Insofern gibt es EINEN Punkt, an dem die geistigen Vorgänge im Kopf eines solchen Mordphantasten doch von Interesse sind: Der Punkt, an dem man ihn bereits zeitlich VOR dem Begehen der Tat abschrecken kann, indem er niemals sicher sein kann, wie viele seiner gewünschten Opfer ihm bewaffneten Widerstand leisten könnten—weil der Staat ihnen das Tragen von Waffen nicht verboten hat.

Notwehr in England

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Von , 21. Juli 2011 23:36

Von Dr. Georg Zakrajsek

In Großbritannien derzeit nicht. Man hat dieses fundamentale Menschenrecht auf der Insel nach und nach abgeschafft. Es begann 1997 mit einem totalen Verbot von Verteidigungswaffen, den Pistolen und den Revolvern. Sie wurden den Menschen weggenommen. Natürlich nur jenen, die sie brav gemeldet hatten. Dann kamen andere „Offensivwaffen“ wie Messer und andere Geräte, sogar große Schlüssel die Reihe. Die Bürger wurden völlig wehrlos gemacht.

Schließlich wurde der Verbrecherschutz intensiv ausgebaut. Ein Farmer, der sich gegen zwei Einbrecher gewehrt hatte und einen davon erschossen hat, wanderte lebenslang hinter Gitter. Eine Oma, die ihr Grundstück mit Stacheldraht umzäunt hat, weil sie ewigen Einbrüche satt hatte, wurde schwer bestraft. Ein Handwerker, der einen kaputten Besen zur Reparatur bringen wollte, wurde von einem Einsatzkommando, das ein übereifriger Passant gerufen hatte, weil er den Besen für ein Gewehr hielt, einfach umgenietet.

Und die Straftäter wurden gehätschelt: Nach der Hälfte der Strafe wurde automatisch ausgelassen und wegen eines Eigentumsdeliktes wurde überhaupt keiner mehr eingesperrt, sondern kriegte irgendwelche Auflagen, um deren Einhaltung sich aber niemand kümmerte.

Das war die Situation in der sich das Land befand, in die sie die Labour-Regierung mit ihrem Anti-Waffen-Wahn gebracht hat.

Das Verbrechen indes blühte. Die Zahl der Morde erreichte ungeahnte Höhen, illegale Waffen überschwemmten die Insel, Jugendbanden agierten immer skrupelloser. Drogendealer beherrschten die Straßen. Alle waren bewaffnet. Mit Messern, aber auch mit Schußwaffen und das waren keine Schrotgewehre mehr sondern vollautomatische Kalaschnikows.

Die britischen Sozis haben sich trotz alledem wirklich lange gehalten. Schuld daran ist zum Teil die unendliche Geduld der Leute dort gewesen, aber auch das englische Wahlsystem. Jetzt aber hat sich das Blatt gewendet und es scheint ein Hauch von Vernunft einzukehren.

Der ORF berichtet: „Einbrecher sollen es in Großbritannien künftig schwerer haben: Die Regierung gibt Opfern von Einbrüchen und Raubüberfällen mehr Rechte zur Selbstverteidigung. Demnach dürfen sich Überfallene künftig auch mit Waffengewalt zur Wehr setzen.“

Was man nicht sagt. Die Regierung ist gnädig mit den Opfern und erlaubt ihnen, daß sie sich wehren. Das ist recht großzügig. Zuerst alles wegnehmen und weil es gar nicht mehr geht, einen kleinen Teil der Rechte wieder zurückgeben.

Weiter: „Wenn eine alte Frau bemerkt, daß ein 18-Jähriger in ihr Haus einbricht, und sie nimmt ein Küchenmesser und sticht es ihm in den Leib, dann macht sie sich keiner Straftat schuldig“, sagte Justizminister Kenneth Clarke heute der BBC.“

Schön. Das war also verboten in diesem unglücklichen Land. Eine alte Frau durfte sich gegen einen jugendlichen Einbrecher nicht wehren, sie hätte sich einer Straftat schuldig gemacht. Unglaublich, aber wahr.

Und tatsächlich:

„Das Parlament soll demnächst einem Gesetzentwurf zustimmen, der das bereits bestehende Recht auf Selbstverteidigung ausweitet und Unklarheiten ausräumen soll. „Wir werden klarmachen, daß man auf einen Einbrecher mit dem Schürhaken losgehen kann, wenn das die beste Möglichkeit zur Verteidigung ist“, sagte der Minister. Fliehenden Räubern in den Rücken zu schießen bleibe aber verboten.“

Dennoch bleibt das ganze ein Skandal. Schürhaken erlaubt, Waffen verboten. Denn ihre Schußwaffen werden die Briten wohl nie mehr bekommen. Die bleiben den Verbrechern vorbehalten.

Eine interessante Zuschrift

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Von , 21. Juli 2011 09:43

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