Notwehr

Von , 30. Mai 2011 02:19

Von Lutz Möller
http://lutz-moeller-jagd.de/Waffen/Waffen_im_Volk.html

Notwehr braucht Waffen: Angegriffene steht meist ohne Hilfe allein da. Die Polizei schützt ihn nicht. Die verfolgt später nur den Täter, um ihn seiner gerechten Bestrafung durch die Gerichte zuzuführen. Straftaten können so nicht unmittelbar verhindert werden. Das kann jedermann nur (ggf. (mit oder ohne Schußwaffen) bewaffnete) selbst in eigener unmittelbarer Notwehr. Schlimme Verbrecher kann man nicht mit guten Gesetzen von bösen Straftaten abhalten, versteht sich von selbst. Auch die Polizei kann Verbrecher nicht hindern böse Straftaten zu begehen. Nur der Angegriffen selbst kann sich in seiner Not wehren, am besten hinreichend bewaffnet. Verbrecher wollen ihren ungerechtfertigten Vorteil ja gerade gewinnen, indem sie Gesetze, an die sich alle Gesetzestreuen anderen halten, brechen. Wollten sich Verbrecher an Gesetze halten, wäre deren vermuteter Übervorteil Regeln zu verletzen, über jene, die Gesetze für sich als bindend ansehen, hinfällig. Die Behinderung der Verbrechensopfer sich bewaffnet zu wehren begründet den eigentümlichen Unsinn deutscher post-RAF Waffengesetzgebung seit 1972.

Als nach dem Krieg und Wiederaufbau unseres zerstörten Deutschlandes die ersten erwachsenen Kinder ihre Eltern in den 60er Jahren zu fragen begannen „Was tatet ihr im Dritten Reich?“ und nicht alle Antworten gefielen, entstand ein breite Protestbewegung gegen Eltern, überhaupt gegen alles alt hergebrachte. Deren krassesten Auswüchse jenseits des äußersten Randes, wurden, außerhalb der Gesellschaft, die Banken überfallenden, entführenden, erpressenden, mordenden Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF). Das alte Waffengesetz von 1938 schien plötzlich nicht mehr gut genug zu sein, gesellschaftlichen Entwicklungen dieser Art Herr zu werden. Ein falscher Ansatz, wie sich später zeigte. Waffengesetze können als reines Ordnungsrecht, auch wenn strafbewehrt, nicht gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen.

Schon die Nazis, die 1938 mit dem damaligen Waffengesetz, um das Verbrechen auszurotten, die bis dahin übliche freie Waffennutzung einschränkten, konnten selbst mit dem totalen Staat, mit heute indiskutablen weitestreichenden Zwangsmitteln, das gesetzte Ziel nicht erreichen. Auch im Dritten Reich wurden den drakonischen Strafen trotzend, Verbrechen begangen. Die einfältige scheinbare Einsicht „Ein starker Mann, werde mich schon schützen, werde das schon machen!“ ging und geht nicht auf. Verbrecher werden nämliche so geschreckt:

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