Was passiert momentan mit der EU-Waffengesetz-Verschärfung?

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Eine Gegenüberstellung von EU-Rat, IMCO und Kommission

Zur Zeit schwirren im Netz und diversen Foren sehr viele verwirrende Informationen zu dem als „Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EW“ bekannten Vorstoß der EU-Kommission zur Waffengesetz-Verschärfung herum. Denn hier agiert nicht ein Ansprechpartner, sondern verschiedene Institutionen – und die handeln oft gleichzeitig und aneinander vorbei. Deshalb ist es Zeit, einmal inne zu halten und einen Überblick darüber zu bekommen, welche Positionen die EU-Kommission, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der EU-Rat – hier die Innenminister der Mitgliedsstaaten – eigentlich vertreten. 

Die wesentlichen Bausteine sind der Entwurf der EU-Kommission vom 18.11.2015, der Vorschlag des EU-Rates vom 08.06.2016 und das Arbeitspapier des IMCO-Ausschuss vom 22.03.2016. Zu diesem Arbeitspapier steht noch der endgültige Änderungsentwurf aus. Auch wenn das Arbeitspapier der IMCO-Ausschuss vom 22.03.2016 sich in weiten Teilen sehr zu Gunsten der Waffenbesitzer liest, so existieren dazu aktuell weit über 800 Änderungsvorschläge (Anträge 87-303, Anträge 304-579, Anträge 580-847). Diese Änderungswünsche der Ausschussmitglieder gehen aber in weiten Teilen stark auseinander. So gibt es hier häufig sowohl den Wunsch der Streichung bestimmter Forderungen der EU-Kommission als auch Forderungen, die Vorschläge der Kommission im Detail noch zu verschärfen.

Hier gilt es den endgültigen Entwurf der Berichterstatterin Vicky Ford abzuwarten.

Neben den Positionen der drei großen Hauptakteure zu bestimmten Punkten gibt es einige Elemente, auf die wir etwas genauer eingehen wollen:

Trotz aller Proteste aus der Bevölkerung und Kritik vom EU-Parlament bleibt die EU-Kommission stur bei ihren Forderungen nach einer Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie. So fordert sie, trotz diverser Anhörungen und abratenden Expertenaussagen, immer noch ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen der Kategorie B7, die generelle maximale Gültigkeit von 5 Jahren für Waffenerlaubnisse und die Pflicht der medizinisch-psychologischen Untersuchung bei jeder Beantragung und Verlängerung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Aber gleichzeitig bleibt die Kommission den EU-Abgeordneten immer noch die belastbaren Zahlen zu den Themenbereichen Schusswaffenkriminalität, Zahl der betroffenen Fälle eines möglichen Schusswaffenverbots und die Abschätzung der Auswirkung auf die tatsächliche Schusswaffenkriminalität und der Wirtschaft schuldig. Es wundert daher nicht, dass immer mehr Bürger, aber auch Abgeordnete in Brüssel, eine ablehnende Haltung gegenüber der EU und seiner überbordenden Bürokratie einnehmen.

Und dann gibt es in Brüssel da noch den EU-Rat. Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 28 EU Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission. Entsprechend seines Selbstverständnisses sollte der Rat eigentlich allgemeine politische Zielvorstellungen und Prioritäten für das Fortkommen der EU formulieren und als Schrittmacher für die weitere Entwicklung der EU gelten. Analog kommen deshalb die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten periodisch zusammen, und diese Ressortchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Luxemburg am Freitag, dem 8.Juni, auf eine neue Absichtserklärung zur einschneidenden Verschärfung der nationalen Waffengesetze im Europäischen Bündnis.

Anscheinend haben diese Politiker in ihrem Elfenbeinturm dabei jede Verbindung zur Realität verloren, denn auch dem gutgläubigsten Beobachter fiele es schwer zu erklären, wie zum Beispiel die geforderte Europa-weite Registrierung der Besitzer aller Gas- und Schreckschusswaffen dem erklärten Ziel dienen soll, nämlich der Verhinderung terroristischer Anschläge. Der Vorschlag des Rates griff viele Punkte aus dem Kommissionsvorschlag beinahe unverändert auf, brachte aber auch eigene Verschärfungen ins Spiel, die erschreckend sind. So fordert der EU-Rat zwar nicht explizit ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen der Kategorie B7, formulierte aber mit einer neuen Kategorie A9 (verbotene Gegenstände), dass zukünftig alle Magazine eine bestimmten Kapazität-Begrenzung erhalten sollen. Hier ist geplant, sämtliche Magazine für Langwaffen mit einer größeren Kapazität als 10 Patronen und 20 Patronen für Kurzwaffen zu verbieten.

Allein schon der Besitz solcher Magazine soll zukünftig zum Verlust der Erwerbs- und Besitzerlaubnis der dazugehörigen Feuerwaffe führen (Seite 17, Artikel 5, Abs.3). Parallelen zu dem Urteil des BVerwG zu halbautomatischen Langwaffen für Jäger sind nur zu deutlich. Zusätzlich plant der EU-Rat, das für Magazine eine Erlaubnispflicht ähnlich dem Erwerb für Munition gelten soll (Seite 20, Artikel 10).

Beunruhigend ist auch immer noch die Thematik rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Aus der Übersicht ist zu entnehmen, dass die mildesten Vorschläge eine „Kann-Regelung“ umfassen, also das die Behörden eine MPU fordern könnten, aber nicht müssen. Man betrachte sich aber nur einmal das bundesdeutsche Nationale Waffenregister (NWR): Gefordert war von der EU nur ein einfaches, dezentrales oder zentrales elektronisches Register mit den Daten der einzelnen Feuerwaffen und ihrem Lebensweg von der Herstellung bis zur Vernichtung. Bekommen haben wir ein Daten-sammelndes Monstrum, in dem sämtliche Daten der Waffenbesitzer gespeichert werden, jeder behördliche Vorgang zum Thema Waffenrecht registriert wird, sogar zu Themen die das Waffenrecht nicht betreffen, und dessen Inbetriebnahme bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen hohen dreistelligen Millionenbetrag verschlungen hat. Wir von prolegal e.V. sehen in der Möglichkeit der Kann-Regelung der EU-Pläne einen Freifahrtschein für zukünftige Regierungen, daraus eine MPU-Pflicht herzuleiten.

Kritisch zu hinterfragen ist auch die maximale zeitliche Gültigkeit waffenrechtlicher Erlaubnisse. Damit wird lediglich der behördliche Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten immens in die Höhe getrieben. Eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ist aber nicht zu erwarten. Eine Tatsache, zu deren Einsicht die EU-Kommission mittlerweile auch gekommen sein muss.

Fazit: Auch ein halbes Jahr nach der Ankündigung durch die EU-Kommission gibt es, trotz vieler positiver Berichte und Aussagen von Abgeordneten, noch keinen Grund zur Entwarnung. Wir müssen daher den Druck auf die Abgeordneten aufrecht erhalten und sie weiterhin mit Fakten zu den unsinnigen Forderungen der EU-Kommission, dem EU-Rat und den Standpunkten einiger IMCO-Ausschussmitglieder versorgen. Letztendlich ist es das EU-Parlament, das den Entwurf verabschieden wird. Und hier zeigt sich bisher keine eindeutige Position zu den Verschärfungsplänen der EU-Kommission.

Wir von prolegal e.V., allen voran unser stellv. Vorsitzender Reiner Assmann, bleiben an dem Thema dran. So wird Herr Assmann zur nächsten IMCO-Sitzung am 14.07.2016 wieder in Brüssel anwesend sein.

Im Folgenden eine Übersicht der Standpunkte der EU-Kommission, des EU-Rates und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)

Vollautomatische Feuerwaffen (Kategorie A bzw. KatA) in Museen und kulturellen bzw. historischen Sammlungen:

Kommission: Dürfen die Waffen behalten, sofern nach Durchführungsverordnung 2015/2403 deaktiviert
IMCO: Lehnt die Deaktivierung von historischen KatA-Feuerwaffen ab, sofern Maßnahmen zur Sicherung der Öffentlichkeit getroffen sind
EU-Rat: Siehe Waffensammler

Waffensammler:

Kommission: Sieht in Waffensammler eine mögliche Quelle für den illegalen Waffenhandel, sollen von der Feuerwaffenrichtlinie erfasst werden.
IMCO: Lehnt das ab
EU-Rat: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Sammlern die Genehmigung für den Erwerb und Besitz von verbotenen Feuerwaffen erteilen.

Makler:

Kommission:Stellt Makler und Händler gleich
IMCO:Stellt Makler und Händler gleich
EU-Rat:Stellt Makler und Händler gleich

Deaktivierte Feuerwaffen:

Kommission: Auch nach ihrer Deaktivierung unterliegen jetzt die Deko-Waffen der EU-Richtlinie. Sie sollen weiterhin in ihrer Ursprünglichen Kategorie eingeordnet bleiben. Das hat zur Folge das Deko-Waffen zukünftig genehmigungspflichtig sein sollen. Außerdem sollen Deko-Waffen bis zu ihrer endgültigen Vernichtung im Waffenregister erfasst werden
IMCO: Feuerwaffen, die nach der Durchführungsverordnung 2015/2403 deaktiviert wurden, sollen nicht mehr unter die Feuerwaffenrichtlinie fallen
EU-Rat: Auch nach ihrer Deaktivierung unterliegen die Feuerwaffen den Regelungen der Feuerwaffenrichtlinie.

Halbautomatische Langwaffen:

Kommission: Wegen angeblicher Umbaubarkeit zu vollautomatischen Feuerwaffen sollen diese vollständig verboten werden.
IMCO: Lehnt das Verbot ab. Umbauten ehem. Schusswaffen zu akustischen Signalwaffen aber sollen in ihrer ursprünglichen Kategorie eingeordnet bleiben.
EU-Rat: Kein direktes Verbot – will größere Magazine, egal ob austauschbar oder fest montiert, als Verbotskriterium solcher Feuerwaffen. (Text oben)

Online-Handel:

Kommission: Nur noch durch Makler/Waffenhändler – kein Verkauf mehr Privat/Privat
IMCO: Keine Einschränkungen, solange durch nationale Gesetze die Identifikation und Berechtigungsüberprüfung zum Kauf/Verkauf von Feuerwaffen geregelt ist.
EU-Rat: Regelung zum Online-Handel mit Feuerwaffen und wesentlicher Bestandteile verschärfen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung – MPU:

Kommission: Bei jeder Erteilung bzw. Verlängerung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis gefordert
IMCO:Für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen solle ein Überwachungssystem eingeführt werden, das eine entsprechende MPU fordern kann.
EU-Rat:Zweigeteilt: Für Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen, Munition oder Vorrichtungen der KatA wird eine MPU verlangt, für Genehmigungen der KatB-D kann eine MPU gefordert werden.

Gültigkeit der Waffenrechtlichen Erlaubnis:

Kommission:max. 5 Jahre, muss dann erneuert werden.
IMCO:max. 5 Jahre, muss dann erneuert werden, es sei denn der Mitgliedsstaat hat ein kontinuierliches Überwachungssystem (z.B. Deutschland)
EU-Rat:max. 5 Jahre, aber nur für waffenrechtliche Erlaubnisse der KatA.

Schalldämpfer:

Kommission: Will diese als wesentliche Bestandteile einer Waffe einstufen.
IMCO:Sollen keine wesentlichen Bestandteile sein. Eine Feuerwaffe funktioniert auch ohne Schalldämpfer.
EU.Rat: ——

Schreckschusswaffen:

Kommission: EU-weite gemeinsame technische Standards, die verhindern das eine Schreckschusswaffe in eine scharfe Schusswaffe umgebaut werden kann.
IMCO: Siehe Kommissionsvorschlag
EU-Rat: Siehe Kommissionsvorschlag

Quellen:

Entwurf der Kommission vom 18.11.2016 – COM(2015) 750

Draft Report der IMCO vom 22.03.2016 PE578.822

Vorschlag des EU-Rats von 08.06.2016 ST 9841 2016 INIT

Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EWG

Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen: 2015/2403