Die EU und das Waffenrecht.

Von , 5. November 2013 18:24


von Nico Catalano, stellv. Vorsitzender prolegal – Interessenvertretung Waffenbesitz e.V.

Anfang 2013 führte die Europäische Kommission für Inneres unter Leitung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström eine Umfrage im Internet durch, mit dem Titel: “Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Waffenhandels“.

Aber anders, als der Titel vermuten ließ, befasste sich die Umfrage in 13 der gestellten 22 Fragen ausschließlich mit den Belangen des legalen, zivilen Waffenbesitzes und -handels innerhalb der EU. Ziel der Fragen war immer festzustellen, wie groß der Handlungsbedarf für eine Verschärfung zu bestimmten Teilaspekten des Waffenrechts innerhalb der EU ist. Nicht eine Frage aber beschäftigte sich damit, ob die EU in bestimmten Bereichen das Waffenrecht entschärfen oder liberalisieren soll. Wozu also wurde diese Umfrage durchgeführt? 

Bei den vorherigen Verschärfungen im Waffengesetz z.B. in Deutschland war immer erst ein, über allen Maßen medienwirksamer, erweiterter Suizid oder Terroranschlag voraus gegangen. Die darauf folgenden Gesetzesinitiativen blieben stets ohne wirksame Gegenwehr durch die Interessenvertretungen der legalen Waffenbesitzer, um sich in einer emotional aufgeheizten Debatte über vorgeschlagene Verschärfungen nicht selbst zur Zielscheibe machen. Die Verschärfungen im Waffengesetz und die Beschränkungen der Rechte der Bürger funktionierten in Deutschland auf diese Weise reibungslos bis zum Jahr 2009.
In diesem Jahr gründete sich prolegal – Interessenvertretung Waffenbesitz e.V. als Plattform für die Argumentation gegen die erneuten Vorwürfe, der legale Waffenbesitz sei schuld an erweiterten Suiziden in Schulen. Die Vertreter von prolegal e.V. treten seither nachhaltig auch dafür ein, dass nicht ständig wegen der Tat eines Einzelnen eine ganze Bevölkerungsgruppe durch schärfere Gesetze bestraft werden sollte.

Die Europäische Kommission für Inneres hat nun eine andere Strategie gewählt:
Sie plant, durch entsprechende Interessenvertretungen und NGO’s angetrieben, eine Verschärfung des Waffenrechts in der EU. Um sich aber nicht (wieder) dem Vorwurf auszusetzen, dass Gesetze in Brüssel nur zugunsten von Interessenvertretungen erlassen werden, soll durch eine Befragung der Bürger die notwendige Rechtfertigung und Auftragsgrundlage für die Europäische Kommission für Inneres geschaffen werden.

Den Auftrag erteilt sich die Europäische Kommission für Inneres dann selbst, wenn durch eine entsprechende EU-Umfrage festgestellt wird, dass zu einem Thema Handlungsbedarf besteht. Lesern fallen bestimmt wieder die Aufrufe in den Foren und den sozialen Netzwerken ein, in denen alle Legalwaffenbesitzer aufgefordert wurden, an dieser Umfrage teilzunehmen. Uns von prolegal e.V. war aber im Vorfeld bereits klar, dass diese Umfrage nur als Feigenblatt dienen sollte, um weitere Verschärfungen im Waffenrecht als Volkes Wille zu deklarieren. Wir haben daher von einem Aufruf zur Teilnahme abgesehen, weil uns folgendes klar war:

Erstens würde die Europäische Kommission für Inneres mit dieser Umfrage nicht zu den erwünschten Ergebnissen kommen und sie deshalb (wie geschehen) verwerfen, und zweitens, wollten wir nicht an diesem offensichtlich plumpen Versuch einer manipulativen Umfrage, zur Generierung eines angeblichen Bürgerwillens teilnehmen oder dazu aufrufen. Denn eine solche Vorgehensweise darf nicht als gängige Praxis zur Beschneidung unserer Bürgerrechte legitimiert werden.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage zusammengefasst:

Nur 2,2 % der Befragten halten die Gefährdung der EU-Bevölkerung durch Feuerwaffenkriminalität für außerordentlich ernst. Lediglich 7,8 % (entgegen 88,9 %) der Befragten sehen einen dringenden Handlungsbedarf für die EU bei der Bekämpfung der Gefährdung durch illegalen Feuerwaffengebrauch und -handel. Nur 7,97 % sehen einen dringenden Handlungsbedarf, um eine mögliche Gefährdung durch Terroranschläge unter Verwendung von Feuerwaffen zu verringern. In dem Fragenkomplex, der den legalen Waffenbesitz betrifft, sprach sich zu den jeweiligen Fragen jedes Mal eine überwältigende Mehrheit der Befragten dagegen aus, dass die EU in irgendeiner Form das Waffenrecht verschärfen sollte.

Die Umfrage lieferte aber nicht das erwartete Ergebnis, da sie im Grunde nur an die gut vernetzten, europäischen Waffenbesitzern gerichtet war. Um ihr Ziel doch noch zu erreichen führte die Europäische Kommission für Inneres anschließend eine telefonische Umfrage mit 25.000 Teilnehmern durch, von denen aber nur 5% im Besitz von Feuerwaffen sind. Eine sachliche Auseinandersetzung war nicht erwünscht. Die Emotionen zu “Alle Waffen sind böse!” sollten geschürt und genutzt werden, um die Beschneidung der Bürgerrechte voranzutreiben. Unter dem Deckmantel, etwas gegen den illegalen Waffenbesitz tun zu wollen, wurden Negativa zum legalen Waffenbesitz gesucht und wahllos Personen befragt, die mehrheitlich keine Ahnung von den gesetzlichen Regulierungen und Vorschriften des zivilen, legalen Umgangs mit Waffen hatten.

Am 21.10.2013 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung an das europäische Parlament, in der sie für den Zeitraum 2001-2010 in den 28 EU-Ländern über 10.000 Opfer von Mord und Totschlag, begangen mit Schusswaffen, beklagt. Dort ist die Rede von durchschnittlich 35 Opfern durch Schusswaffenmissbrauch pro Jahr und Mitgliedsland. Eine Zahl, die verglichen mit der weitaus größeren Gesamtzahl der begangenen Mord- und Totschlagdelikte nicht sehr spektakulär ist. Die einfach zu durchschauende Taktik:
Wenn man den Zeitraum groß genug wählt, in dem bestimmte Straftaten unter Verwendung eines beliebigen Tatmittels begangen werden, ergibt sich zwangsläufig eine ausreichend hohe Zahl von Opfern, um damit in den Bürgern die dringende Notwendigkeit des Handelns zu suggerieren. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum kamen allein in Deutschland über 26.000 Menschen, unabhängig vom verwendeten Tatmittel, durch Mord und Totschlag ums Leben.

Die Dringlichkeit des Handelns wird laut Europäische Kommission für Inneres zusätzlich noch dadurch erhöht, dass jährlich über 4.000 Personen in der EU unter Verwendung von Feuerwaffen Selbstmord begehen. Selbstmorde, die verhindert werden könnten, wenn die betreffenden Personen keinen Zugang zu Feuerwaffen haben würden – so die insistierende Aussage in dem Bericht. Die Europäische Kommission für Inneres übersieht bei dieser Pauschalierung aber die Tatsache, dass Personen, die einen Selbstmord planen, auch sehr einfallsreich sind, um einen möglichst effektiven Weg zu finden, selbst aus dem Leben zu scheiden. Die Serie von Selbstmorden durch Geisterfahrer auf deutschen Autobahnen oder der Versuche, sich von Polizisten erschießen zu lassen, zeigen, wie skrupellos einige dabei vorgehen. Sie zeigen, Schusswaffen sind nicht die Ursache für Selbstmorde.

Die Ursache für die hohe Opferzahl durch Schusswaffenkriminalität ist von der Europäische Kommission für Inneres schnell gefunden: Der illegale Waffenbesitz und -handel!
Es werden zwar jetzt Programme und Projekte ins Leben zu rufen, mit denen Ressourcen gebündelt, Behörden enger miteinander vernetzt und die EU-weite Zusammenarbeit der nationalen Fahndungs- und Ermittlungsbehörden effizienter gestaltet werden sollen, aber die vorgeschlagenen Gesetzesverschärfungen betreffen wieder einmal nur den legalen zivilen Waffenbesitz und -handel. Allen Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Waffenhandels und illegalen Waffenbesitzes könnten wir ja sehr gut zustimmen. Aber warum sich die Europäische Kommission für Inneres von den Beschränkungen oder gar dem Verbot des legalen Waffenbesitzes besonderen Einfluss auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und -handels verspricht, ist weder logisch, sachlich noch intellektuell nachvollziehbar.

Die Liste der Forderungen der Europäischen Kommission für Inneres:

  • Überprüfung ob der weiteren Zulässigkeit und strengere Beschränkungen von halbautomatischen Feuerwaffen
  • Strengere Richtlinien zum Handel und Besitz von
    • Luftgewehren
    • Antiken und deaktivierten Feuerwaffen
    • Nachbildungen (Air-Soft)
  • Munition für die Rückverfolgung kennzeichnen (Wiedereinführung von Munitionshandelsbüchern)
  • privat gelagerte Munitionsmengen sollen beschränkt werden
  • Ärztliche Untersuchungen für Waffenbesitzer
  • Zeitlich begrenzte Genehmigungen für den Waffenbesitz
  • Verbot des Handels von Feuerwaffen, wesentlicher Bestandteile einer Feuerwaffe und Munition über das Internet.
  • Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften von Munition und Feuerwaffen
  • Einführung einer Pflicht zur biometrischen Sicherung von privaten, legalen Feuerwaffen
  • Vernichtung vor Deaktivierung – Deko- und Salutwaffen sollen vollständig verschwinden

 

Wie sollen diese Forderungen aber die illegale Verbringung in die EU und den illegalen Handel mit Feuerwaffen innerhalb der EU unterbinden?

Einfache Antwort: Gar nicht! – Im Gegenteil, die illegalen Aktivitäten werden gefördert!

Die Europäische Kommission für Inneres suggeriert die Wirksamkeit weiterer Verbote und beruft sich in ihren Forderungen z.B. auf das Totalverbot von Kurzwaffen in England von 1997. Dieses Verbot hatte aber nicht den ersehnten Rückgang der Schusswaffenkriminalität erbracht. Im Gegenteil, in den Folgejahren lag die Zahl der Straftaten, bei denen eine Schusswaffe verwendet wurde, immer höher als vor 1997. Erst in den letzten Jahren sank die Zahl der Straftaten unter Verwendung von Feuerwaffen auf das Niveau von 1997 – bei weiterhin bestehendem Totalverbot von Kurzwaffen. Bericht des Britischen Parlament Jan. 2012 – Seite 5

Liest man den Bericht der Europäische Kommission für Inneres als Ganzes, so ist festzustellen, dass bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen, EU-Normen und Richtlinien, die den legalen zivilen Waffenbesitz und -handel betreffen, die neuesten Erkenntnisse hinsichtlich der Unvereinbarkeit der pauschalen Formel “weniger Waffen = weniger Kriminalität” völlig außer Acht gelassen werden. Aber diese Strategie der pauschalisierten Annahme von unrichtigen Zusammenhängen bei zeitgleicher Ignoranz der sie widerlegenden Fakten ist uns schon seit längerem bekannt. Sie wird in Deutschland schon seit den 70er Jahren angewendet.

In einer Studie der Harvard Universität wurde erst kürzlich festgestellt, dass ein Verbot von Feuerwaffen keinen Einfluss auf die Kriminalitätsrate hat. Im Gegenteil: Vergleicht man die Zahlen, die in der Studie auf Seite 41 zusammengetragen wurden, so kann man keinen Zusammenhang zwischen dem durchschnittlichen legalen Waffenbesitz (Waffen pro 100.000 Einwohner) und der Mordrate (Morde pro 100.000 Einwohner) in dem jeweiligen Land herstellen, weder im Allgemeinen noch im Speziellen, wenn keine Schusswaffen verwendet wurden.

Die Forderungen der Europäischen Kommission für Inneres an den legalen zivilen Waffenbesitz und -handel verursachen nur für die gesetzestreuen Bürger noch mehr behördliche Hürden und höhere finanzielle Belastungen. Sie werden Kriminelle nicht davon abhalten weitere Straftaten zu begehen, auch mit Feuerwaffen. Eine Verringerung der Schusswaffenkriminalität kann nicht erreicht werden, wenn man die gesetzestreuen Bürger noch mehr Beschränkungen unterwirft. Eventuell können härtere Sanktionen für die begangenen Straftaten Abhilfe schaffen.

In den USA ist es z.B. üblich, dass ein Straftäter bei der Strafbemessung für ein von ihm begangenes Verbrechen noch einmal einen “Bonus” zur Haftzeit aufgeschlagen bekommt, wenn er bei der Ausführung der Tat eine Feuerwaffe benutzt oder sie auch nur in seinem Fahrzeug liegen hatte. In einigen Bundesstaaten der USA ist es auch Recht, dass der Komplize einer Straftat, bei der jemand zu Tode gekommen ist (unerheblich ob Täter oder Opfer), auch wegen Mordes angeklagt und verurteilt wird – selbst wenn er als Komplize unbewaffnet war.

Welche Ziele verfolgt also die Europäische Kommission für Inneres mit ihren Forderungen?

In der Europäischen Kommission für Inneres ist man sich im Klaren darüber, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schusswaffenkriminalität keine wirklichen Erfolge haben werden. Es wird immer einen Markt für illegale Waffen geben und gewissenlose Personen, die daran verdienen wollen. Damit die Mitglieder der Europäische Kommission für Inneres in der Öffentlichkeit nicht als Deppen dastehen, werden also gleichzeitig zu den sinnvollen, aber recht wirkungslosen Maßnahmen, auch noch Verschärfungen und Verbote gefordert, die sich relativ leicht gegenüber den gesetzestreuen EU-Bürgern durchsetzen lassen. Bei einer ausreichend emotionaler Aufladung des Themas und der Verdrängung von Fakten kann man die Forderungen der EU-Bevölkerung auch als Garanten für eine Verbesserung der inneren Sicherheit innerhalb der EU verkaufen. Wir in Deutschland kennen diese Strategie schon seit längerem, fand sie hier doch immer wieder Anwendung, wenn es um Verschärfungen im deutschen Waffenrecht ging. Es war nur so, das ergaben die Vergleiche der Kriminalitätsstatistiken der letzten Jahre, dass sich die Kriminellen davon nicht beeindrucken ließen. Sie beschaffen sich immer noch ihre Feuerwaffen auf dem Schwarzmarkt oder weichen auf andere Tatwerkzeuge aus, die vom Waffengesetz zwar nicht erfasst, aber trotzdem nicht weniger tödlich sind. Mord, Totschlag oder Selbstmord konnte noch nie durch schärfere Waffengesetze verhindert werden. Schärfere Waffengesetze machen die Opfer nur wehrloser.

2 Antworten für “Die EU und das Waffenrecht.”

  1. Max sagt:

    Das Waffengesetz ist auf jeden fall strenger als das von America
    In America könnte man ja schon sagen , dass es gar keins gibt.

    • Nico sagt:

      Naja.. im Grunde gib es in den USA 50 verschiedene Waffengesetze, die dann noch durch unterschiedliche Regulierungen, Verordnungen und Erlässe der Countys zusätzlich beeinflusst werden. Kommt schließlich oft genug vor, dass jemand für einen Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt wird, was bei ihm zu Hause in seinem County aber wieder erlaubt ist.

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