Unverhofft kommen sie doch

Von , 4. September 2012 19:52

 

Am 14. August 2012 geschah etwas, das wir Legalwaffenbesitzer schon gar nicht mehr für möglich gehalten haben.
Relativ unbemerkt gab das BKA die lange als geheim eingestuften Jahresberichte und Bundeslagebilder zur Waffen und Sprengstoffkriminalität in Deutschland frei.
Zunächst nur die Berichte von 2001-2010. (Die Berichte finden Sie am Ende des Beitrags)

Zu verdanken haben wir die Freigabe zwei Mitgliedern der Piratenpartei, Susanne P. Dobert (Rechtsanwältin) und Marc Schieferdecker (Programmierer). Erreicht haben sie das über das Informationsfreiheitsgesetz, das seit 2006 in Kraft ist.

Wer jetzt aber glaubt das unsere Probleme hinsichtlich der Gun-Grabber bei den Grünen der Vergangenheit angehören, der wird jetzt enttäuscht sein.

Wie in den PKSen des BKA werden in den Jahresberichten und den Bundeslagebildern bei Delikten und Straftaten, die mit Schusswaffen begangen wurden, seit einigen Jahren offizielle gar keine Unterscheidungen hinsichtlich des Besitzstandes gemacht.
Begründet wird dies mit der Aussage das die Tatwaffen nicht nach ihrer Herkunft unterschieden werden.

Betrachtet man die Graphik zur prozentualen Verteilung des Besitzstandes der Waffen bei der Deliktform „illegales Führen von Schusswaffen“, so muss man feststellen das die Schusswaffen sehr wohl nach ihrer Herkunft unterschieden werden. Bis 2002 liefert das BKA noch handfeste Zahlen, 2004 nur noch eine prozentuale Verteilung und ab 2005 wird nur noch die Gesamtzahl der Fälle von illegalem Führen von Waffen veröffentlicht. Erschreckend ist hierbei das im Jahr 2004 mit 1.591 Fällen des illegalen Führens einer frei erwerbbaren Schusswaffe mehr als doppelt so viele Delikte verzeichnet werden als es insgesamt noch 2002 der Fall war.


Das hängt u.a. damit zusammen das für das Führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit seit 2003 ein kleiner Waffenschein benötigt wird.
Da der normale Bürger aber, der sich nicht mit erlaubnispflichtigen Waffen befasst, in der Regel auch nicht mit dem Waffengesetz beschäftigt, ging diese Gesetzesänderung unbemerkt an ihm vorbei und plötzlich machte er sich einer Straftat schuldig.
Aber auch die bis 2008 unzureichende Regelung der Soft-Air-Waffen bzgl. der Mündungsenergie und ihrem Zweck schaffte viel Rechtsunsicherheit, was sich in den hohen Zahlen der erfassten Fälle des illegalen Führens niederschlägt.
Mit der Gesetzesänderung von 2008 und der Einführung des §42a WaffG entspannte sich dann die Lage.

Eine ähnliche Verteilung zur Herkunft kann man bei den Zahlen der Straftaten nach StGB beobachten, bei denen eine Schusswaffe verwendet wurde.
Bis 2004 noch wurde die Herkunft der verwendeten Schusswaffen bzgl. ihres Besitzstandes aufgeschlüsselt. Ab 2005 dann wurde nur noch der prozentuale Anteil der frei erwerbbaren Schusswaffen bei Straftaten nach StGB veröffentlicht.
Die Zahlen für 2010 versteckte man im Text des Bundeslagebild Waffenkriminalität 2010.

 

Die Herkunft der Waffen wird also, trotz allen Dementieren, erfasst.
Wer da die Zahlen zurück hält, das lässt viel Spielraum für Spekulationen.
Es drängt sich aber der Verdacht auf das hier bestimmte Bundesländer die tatsächliche Lage zur Schusswaffenkriminalität versuchen nebulös darzustellen, um Eigenen, restriktiveren Projekten in der Waffengesetzgebung durch ein Überzeichnen der tatsächlichen Lage Vorschub zu leisten.

Nur passt irgendwie die gesamte Lage zur Schusswaffenkriminalität nicht zu dem, was uns von Seiten bestimmter Politiker und Parteien versucht wird glaubhaft zu machen.
Die Zahlen der Straftaten gegen das StGB unter Verwendung von Schusswaffen sind seit 2001 von 1.424 auf 516 Fälle in 2010 gefallen.
Im gleichen Zeitraum sind die Fälle von Mord und Totschlag unter Verwendung von Schusswaffen von 298 im Jahr 2001 um beinahe 50% auf 145 Fälle im Jahr 2010 gesunken.
Die Gesamtzahl der Morde und des Totschlags ist im gleichen Zeitraum nur um ca. 16% gesunken.
Aber sie ist gesunken, was mit ein Indikator dafür ist das es in Deutschland doch sicherer ist als es uns Politiker, die ein Schusswaffenverbot für Privatpersonen erreichen wollen, Glauben machen wollen.

 

Aber eins widerlegen die Statistiken und Lagebilder eindeutig.
Von den Grünen wird, um die aktuell gültige Form der Aufbewahrungskontrolle forcieren und verschärfen zu wollen, das Argument gebracht das die Behörden bis 2009 ihre Aufgabe der Kontrolle der Waffenbesitzer und derer Waffenaufbewahrung nicht nachgekommen seien, sondern das sie damit erst im besagten Jahr mit der verabschiedeten der anlasslosen Aufbewahrungskontrolle begonnen hätten.

Das stimmt so nicht!

Bereits 2003 wurde in das Waffengesetz die Waffen- und Aufbewahrungskontrolle aufgenommen.
Die Erlaubnisbehörden konnten ab da schon eine Überprüfung der Waffenbesitzer veranlassen.
Betrachtet man die Zahlen der erfassten Fälle von Waffendiebstahl und Verlustmeldungen und rechnet aus der PKS des BKA die jeweiligen Zahlen der Waffendiebstählen raus, dann stellt man fest das die Verlustmeldungen von 2002 zu 2004 sprunghaft angestiegen sind und seitdem beinahe kontinuierlich steigen.

 

Über den Anstieg der Verlustfälle liefert das BKA aber auch eine vielfältige Erklärung.
So kam es in der Vergangenheit u.a. vor das

  • der Besitzer / die Erben die Waffe(n) längst verkauft bzw. vernichten ließen, das der Behörde aber nicht mitgeteilt hat bzw. haben.
  • die Erben ohne Wissen über den Waffenbesitz des Erblassers die Wohnung durch ein Unternehmen entrümpeln ließen, die dann ohne Wenn und Aber sämtliche Möbel und Schränke ohne Kontrolle des Inhaltes in den Container warfen
  • der Waffenbesitzer / die Erben die zum Teil veralteten Waffe(n) vor Jahren schon auf dem Schrottplatz entsorgten haben ohne das der Behörde zu melden.

Man darf nicht vergessen das aktuell Waffenverluste in den Statistiken auftauchen bei denen sich die Waffen bereits seit mehreren Jahren, sogar Jahrzehnten nicht mehr im Besitz des WBK-Inhabers / Erben befinden.

Mit der Einführung des Nationalen Waffenregister und der dadurch nötig gewordenen kompletten Überarbeitung aller nicht geschlossenen Akten über Waffenbesitzer fallen jetzt besonders viele solcher Fälle auf.
Die Prognose wird sein das nach der Inbetriebnahme des Waffenregisters die Zahl der Verlustfälle wieder rapide abfällt und sogar unter denen der Vorjahre liegen wird.
Es wird sogar in vielen Fällen vorkommen das Waffen, die als Verlust abgeschrieben wurden, auf Waffenbesitzkarten anderer Legalwaffenbesitzern wieder auftauchen.

Unterm Strich betrachtet zeichnet das BKA für die Situation in der Schusswaffenkriminalität kein so düsteres Bild, wie es Vertreter der sog. Volksentwaffner gerne zeichnen.
So schreibt das BKA im Bundeslagebild 2010:

Die Anzahl der in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig. Insgesamt machen Straftaten, in denen Schusswaffen verwendet wurden, lediglich 0,2% der in der PKS erfassten Fälle aus.
Daher ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotential als gering zu bewerten.[...]

 

In 0,2% aller erfassten Fälle der PKS 2010 wurden Schusswaffen verwendet!
Legt man den Anteil der legalen Waffen bei Straftaten nach StGB zu Grunde (5,4%), so beträgt der Anteil der in der PKS 2010 erfassten Straftaten mit legalen Schusswaffen sogar nur 0,0108%.

In der Deutschen Waffengesetzgebung ist mittlerweile der Punkt erreicht an dem man sich fragen muss, was eine weitere Verschärfung für einen Nutzen hat.
Für eine Verbesserung der Statistischen Werte irgendwo an der zweiten Stelle hinter dem Komma werden zur Zeit mehrere Millionen unbescholtene Bürger gezielt dem Generalverdacht als Sicherheitsrisiko für die öffentliche Sicherheit ausgesetzt.

Es ist an der Zeit das man das jetzt gültige Waffenrecht überprüft!
Hierbei ist eine umfassende Evaluation, wissenschaftlich begleitet und von politischen Zwängen befreit, nötig geworden.
Kernpunkte der Evaluation sollte sein:

  • Überprüfung der Wirksamkeit der aktuell gültigen Modifikationen am Waffengesetz, die seit 2003 vorgenommen wurden.
  • Wo schafft das Waffengesetz Rechtsunsicherheit und wie kann diese beseitigt werden?
  • Haben die getroffenen Verbote im Waffengesetz maßgeblich zu einer Verbesserung der Sicherheit beigetragen?
  • Welche Verbote haben sich im Rückblick als nicht Zielführend heraus gestellt?
  • Wo kann man die Bestimmungen und Regelungen hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes entwirren und so für Behörden und Waffenbesitzer Entlastung sorgen?

So eine Evaluation verlangt aber das alle Bundesländer sämtliche Zahlen, die rund um die Schusswaffenkriminalität gesammelt wurden, ohne Wenn und Aber offen legen.
Hierbei müssen einige Landesinnenminister in den sauren Apfel beißen und eingestehen das sie doch detaillierte Zahlen vorliegen haben.
So eine umfassende Evaluation wird aber nicht stattfinden, da zum einen die Politiker eingestehen müssten das sie ihre Wähler belogen haben.
Zum anderen steht eine Evaluierung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit weite Teile des Waffenrechts als nicht zielführend und überreguliert darstellen wird, in mindestens zwei Bundesländern den eigenen Zielen eines Totalverbots von Schusswaffen in Privathand im Weg.

 

Jahresstatistik Waffen und Sprengstoffkriminalität 2001
Jahresstatistik Waffen und Sprengstoffkriminalität 2002
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2003
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2004
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2005
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2006
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2007
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2008
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2009
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2010

19 Antworten für “Unverhofft kommen sie doch”

  1. B_Krainz sagt:

    Super gemacht, Danke für die gute Arbeit! Eine ganz wichtige Argumentationshilfe für zukünftige Diskussionen.

  2. U. Haudel sagt:

    Danke für die tolle Ausarbeitung. Ich werd’s ausdrucken und die Gutmenschen in meinem Umfeld (Sportverein o.ä.)(in meinem Freundeskreis gibt es keine Waffengegner) zur Diskussion rausfordern.

  3. Michel sagt:

    herzlichen Dank, besonders gefällt mir: “… Insgesamt machen Straftaten, in denen Schusswaffen verwendet wurden, lediglich 0,2% der in der PKS erfassten Fälle aus.
    Daher ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotential als gering zu bewerten.[...]“

  4. Marco sagt:

    Sehr gut !!!
    Danke für die gute Arbeit Nico.

  5. Clitus sagt:

    Danke für deine Arbeit, Nico
    Der Artikel geht umgehend in meine Vereine; da werden die “Na, dann müssen wir die Waffen halt abgeben” Resignierer mal ins Grübeln kommen……vielleicht gibts ja ein paar Neuzugänge bei Prolegal ;-)
    Gruß
    Clitus

  6. Katja Triebel sagt:

    Danke ;)

  7. Susanne P. Dobert sagt:

    Danke!
    Hervorragende Arbeit!

  8. [...] und kompetent im Umgang mit Fakten und der Lebenswirklichkeit ist Frau Altpeter jedenfalls [...]

  9. namad sagt:

    Super! Und jetzt großformatig in alle Printmedien!

  10. Martin Schwingenheuer sagt:

    Hallo zusammen.
    Eine tolle Aufschlüsselung der Fakten,bravo!-Mich würde nur ineressieren,ob in diesen 0,2% ALLE Vorkomnisse mit Projektilwaffen(Legale,Illegale aber auch genauso Dienstwaffen von Polizei, Zoll oder Militär.) mit einschließt? Ebenfalls frage ich mich auch, ob die sogenannten “gelösten” Schüsse aus Polizeiwaffen auch in der Statistik erfasst sind? Sind generell Delikte mit Verletzten auch in dieser Statistik enthalten,oder sind nur die Todesfälle erfasst?
    Generell habe ich schon seit langem den Verdacht, dass es bei dem Schusswaffenverbot für Privatleute, dh für den Bürger nur vordergründig um die Sicherheit von uns Bürgern geht, eher um die Unmöglichkeit,dass diese sich als allerletztes Mittel gegen aufkommenden Faschismus wehren zu können!…
    Unter diesem Gesichtspunkt ist das Waffenrecht der USA mit in die Verfassung eingeschrieben und daher verbrieftes Recht aller US Bürger.
    Interessant ist auch, dass im März 1938, also unter den NAZI das erste wirkliche Waffengesetzt entstand, welches 1972 und in den Jahren darauf noch verschärft wurde…
    Den Juden war es sodann ab 1938 generell verboten Waffen zu besitzen….!

    • Nico sagt:

      Unter “Straftaten mit Schusswaffen” ist alles zusammengefasst was wie einer Schusswaffe aussieht. Also auch Schreckschusswaffen und schussunfähige Replikas..

  11. [...] interessiert sei auf die Site Liberales Waffenrecht verwiesen, dort wird unter dem Beitrag Unverhofft kommen sie doch eine sorgfältige Analyse der veröffentlichten Daten des Bundeskriminialamtes (BKA) [...]

  12. Käfersammler sagt:

    Inhaltlich auf jeden Fall erhellend und sehr, sehr lobenswert, aber ohne in irgendeiner Weise behaupten zu wollen, ich sei perfekt, möchte ich doch bekringeln, dass der Text hinsichtlich der Kommasetzung und vor allem der Unterscheidung zwischen “das” und “dass” noch einmal Korrektur gelesen werden sollte. Das ist zwar nur eine mich unsympathisch machende Spitzfindigkeit, aber man sollte immer mit den Augen des Gegners lesen.

    • Martin Schwingenheuer sagt:

      …Man kann den Entwurf auch in Word schreiben und mit der Rechtschreibprüfung automatisch korrigieren lassen. Dann mit Kopieren und Einfügen in den Blog abschließen…

  13. Das gehört in JEDEN Kopf.

    Was “amerikanische Verhältnisse” angeht: John Lott: “More Guns – Less Crimes”

  14. Mutschke sagt:

    Man, was für ‘ne Welle.

    Wäre ich Ganove oder ein Nur-Besorgter, also Bürger, würde ich mir am nächsten Hauptbahnhof beim freundlich herumstehenden Türken oder Russen genau das Spielzeug kaufen, was mein ängstliches Unterbewußtsein gerne zum Eigenschutz haben will. Kosten spielen bei sowas eh keine Rolex. Gesetze? Die brd ist doch gar kein Staat…

    • Mutschke sagt:

      Ach ja, für Geld kriegste eh alles Spielzeug, was Du willst. Weiß doch sowieso jeder. Die MdBs haben sowieso alle persönlichen Eigenschutz, notfalls per Bodyguard.

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